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Angebot an Klausner war teurer Fehler

Ein Artikel von DI Hannes Plackner (für Timber-Online bearbeitet) | 20.02.2012 - 08:05
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Die Urteilsbegründung zur Causa Klausner gegen das Land Nordrhein-Westfalen (s. Links) ist bemerkenswert. Wegen einer angeblichen Vertragsverletzungen der Klausner-Gruppe hatte das Land 2009 den Rundholz-Liefervertrag gekündigt, ist auf t-online.de zu lesen. NRW habe aber auch nach dieser Vertragsverletzung weiterhin Holz angeboten und damit signalisiert, dass man sich noch an den Vertrag gebunden fühle, urteilte das Landgericht Münster am Freitag.

Das könnte sich als teurer Fehler herausstellen. Der für Klausner vorteilhafte Rahmenvertrag (Streitwert: 15,3 Mio. €) sei nun weiter gültig.

Beobachter rechnen damit, dass das Bundesland NRW beim Oberlandgericht Hamm Berufung einlegen werde, schreibt das Wochenblatt online.