Die deutsche Bundesbauministerin Barbara Hendricks hatte eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau vorgeschlagen, wie sie bis zur Föderalismusreform 2006 galt (s. Link 1). Dafür muss jedoch das Grundgesetz geändert werden, weil der Wohnungsbau seitdem alleinige Aufgabe der Länder ist. Nach jetziger Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis 2019 finanziell unterstützen.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt die Initiative der Bundesbauministerin, dem Bund durch eine Grundgesetzänderung eine stärkere Rolle beim Wohnungsbau zu verschaffen. "Durch den Vorschlag von Hendricks können Hürden überwunden und dem Wohnungsbau entscheidende Impulse gegeben werden." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Michael Knipper, in der gestrigen Pressemitteilung.
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