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Flagge Algerien © Archiv

Algerien: Verwirrung entwirrt

Ein Artikel von Gerd Ebner | 26.02.2016 - 17:44
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Flagge Algerien © Archiv

Eine missverständliche Meldung sorgte am 23. und 24. Februar für Verwirrung an Algeriens Häfen. Die Wirtschaftskammer Österreich erklärt dazu: „Ein Fax des Generaldirektors des Zolls, der sich wiederum auf den Premierminister stützt, wies zunächst an, dass keine Zollvorteile im Rahmen eines stufenweisen Zollabbaus mit der EU mehr gewehrt würden.“
Nun stellt wiederum der Fachverband der Holzindustrie klar, dass „die Meldung nur für Produkte gilt, die seit 1. Januar unter das Regime der Importkontingente fallen:
• Rundstahl
• Zement
• Autos
• Agrargüter
Für alle anderen Waren mit Ursprung EU gelten weiterhin die Präferenzzölle.“

Seitens des Fachverbandes geht man davon aus, dass es in nächster Zeit zu weiteren Änderungen im Zollregime kommen kann.