Nun stellt wiederum der Fachverband der Holzindustrie klar, dass „die Meldung nur für Produkte gilt, die seit 1. Januar unter das Regime der Importkontingente fallen:
• Rundstahl
• Zement
• Autos
• Agrargüter
Für alle anderen Waren mit Ursprung EU gelten weiterhin die Präferenzzölle.“
Seitens des Fachverbandes geht man davon aus, dass es in nächster Zeit zu weiteren Änderungen im Zollregime kommen kann.