Eichpflicht und Übergangsfristen
„Die Österreichischen Holzhandelsusancen 2006 verweisen immer auf die jeweils gültige Önorm und damit auch automatisch auf die neu überarbeitete Önorm L 1021 – Vermessung von Rundholz, Ausgabe 1. August 2013”, erläuterte Rainer Handl, Fachverband der Holzindustrie, verantwortlich für die Berufsgruppe Sägeindustrie.
Die Eichung ist in regelmäßigen Abständen durch die Holzforschung Austria sichergestellt. Etwaige Umstellungen könnten nur gemeinsam mit den Anlagenherstellern unmittelbar vor der Eichung realisiert werden. Wesentlich bei der Eichprüfung ist die Eindeutigkeit der für die Volumenberechnung herangezogenen Messung.
Jeder Lieferant hat laut Sägeindustrie das Recht, zu erfahren, nach welchen Kriterien sein Holz vermessen wird. Die vom FHP-Arbeitskreis Werksvermessung entwickelte Messanlagenablaufbeschreibung könne daher jederzeit vom Sägewerksbetrieb eingesehen werden. Diese liefere den Marktpartnern einen transparenten Einblick in den Übernahmeprozess (Stichwort: Protokollanalyse).
Transparenz im Vordergrund
Der Arbeitskreis zur Werksübernahme von Sägerundholz habe sich vor allem dem raschen Informationsaustausch mit hoher Transparenz gewidmet. Hinsichtlich der Önorm L 1021 war die Kooperation mit der Holzforschung Austria und dem Normungsinstitut maßgeblich. Zudem legte das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) die Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen, die noch nicht veröffentlicht sind, neu auf. Einhergehend mit einer bestmöglichen Vorschau am Techniksektor, wurden vor allem die ÖNORM-Kapitel Krümmung und Abholzigkeit überarbeitet. „Damit ist ein automatisierter Informationsfluss mit definierten Datenformaten möglich, die sowohl vom Absender als auch vom Empfänger weiterverarbeitet werden können. In der Önorm wird nach wie vor auch das händische Abmaß berücksichtigt. Es gibt Eichvorschriften für die Kluppe, das Maßband oder die Messlatte. Große Holzvolumina werden immer noch händisch vermessen, insbesondere Laubholz”, verwies Montecuccoli.
Logistik knüpft nahtlos an
Neben den technischen Fragen der Vermessung war dem Arbeitskreis auch das anknüpfende Logistiksystem wichtig, beginnend mit dem FHP-Schlussbrief, dem -Lieferschein, der -Empfangsbestätigung bis hin zur Volumen- und Qualitätsermittlung. „Ein einheitliches Format für die Rechnungslegung ist bereits in Vorbereitung. Derzeit stehen dem aber noch die Rechnungslegungsgesetze entgegen, bis dato muss noch jede Rechnung in Papierform ausgestellt werden”, verwies Montecuccoli.Durch die Transparenz in der methodischen Abwicklung ließen sich auftretende Problemfälle jedenfalls schneller als früher erkennen. „Der Arbeitskreis steht diesbezüglich als ,Hearingstelle‘ für Hinweise und Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Auftretende Mängel oder Missverständnisse werden auf Wunsch auch anonym im Detail erörtert und vertrauensvoll diskutiert, um diese schnellstmöglich zu bereinigen”, hält Montecuccoli fest.
Für die fachliche Schulung stehe der Branche ein eigenes Weiterbildungstool zur Verfügung. „Es beinhaltet standardisierte Unterlagen, die für den Forst, die Säge und die Industrie ident und geschützt aufgebaut sind. Die Weitergabe seitens FHP bedingt jedoch ein entsprechendes Basis- und Hintergrundwissen”, gibt Montecuccoli zu verstehen.
Mit dem FHPDAT-Format können Kunden und Lieferanten wichtige Details der Holzlieferung rasch erkennen und überprüfen. Nun sei es wichtig, die Neuheiten in der Praxis auch partnerschaftlich umzusetzen.