Die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht seit Juli 2013 die österreichische Holzindustrie. Der Verdacht lautet entsprechend einer öffentlich zugänglichen Rekurs-Beantwortung des Obersten Gerichtshofes (OGH):
- kartellrechtswidrige horizontale Preisabsprachen/-abstimmungenWeitergabe nicht aggregierter UnternehmensdatenVereinbarungen über die Einschränkung des Absatzes
Drei Untersuchungsschwerpunkte
Die anonyme Anzeige wurde bereits im Sommer 2012 an die Bundeswettbewerbsbehörde gerichtet. Der „Beschwerdeführer“ weist auf die Ausschüsse und Treffen hin, die etwa in Neu-Anif („Großsägertreffen“) seit Jahrzehnten quartalsmäßig stattfinden. Explizit wird auch die G10-Runde (Treffen der größten zehn österreichischen Sägewerke) genannt. Als dritten Punkt wird die Nadelschnittholz-Trendziffer Süd („Schnitzi“) bemängelt. Mit diesem Marktinformationssystem von proHolz Steiermark würden laut Beschwerde „die G10 mehr oder weniger geheim ihre aktuellen Daten wie Produktion, Preise, Lager, Absatz, Einkauf, Import an Proholz in Graz melden und […] Auswertungen zurückhalten, über die man dann in den Anif-Runden ausführlich spreche“. Schnitzi, G10, Neu-Anif – drei Ereignisse werden also untersucht.Vorwurf: Preis abgesprochen, Absatz abgestimmt
Welcher Schaden soll dadurch verursacht worden sein? Die Bundeswettbewerbsbehörde wirft den nicht genannten Unternehmen vor, „bei den Anif-Treffen […] Holzpreise abgesprochen und … den Absatz abgestimmt zu haben“. Die Daten der „Schnitzi-Melder“ wären diesen Absprachen zugrunde gelegt worden.Beschwerde abgelehnt
Ein prominentes Kärntner Unternehmen wehrte sich im Vorjahr gegen diese Hausdurchsuchungen – und forderte Rekurs beim OGH. Dieser wurde im Oktober 2013 abgelehnt. Ein „dringender Tatverdacht“ sei nicht Voraussetzung für eine solche Hausdurchsuchung, erklärt der OGH. Aber es heißt weiter, „eine anonyme Anzeige kann eine ausreichende Verdachtslage [für eine Hausdurchsuchung] begründen, wenn der Inhalt glaubwürdig und plausibel erscheint“, heißt es in der Begründung.Die Wettbewerbsbehörde untersucht also seit Juli des Vorjahres. Noch ist völlig offen, was bei den Untersuchungen herauskommen könnte. Werden Strafen ausgesprochen, sind diese mitunter drastisch. Stora Enso und Metsäliitto wurden 2006 von der finnischen Wettbewerbsbehörde mit einer gigantischen Strafe belegt: 51 Mio. € wegen Preisabsprachen. Es hätte „eine Verletzung der Wettbewerbsgesetze im Zusammenhang mit dem Holzankauf von 1997 bis 2004 in Finnland“ gegeben. Das deutsche Bundeskartellamt hat im Herbst 2011 Bußgelder in Höhe von 42 Mio. € gegen vier Holzwerkstoffhersteller wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.