Das entspreche nicht der Wahrheit, kontert Klausner Holz-Geschäftsführer Leopold Stephan den Ausschuss in dem auf 12. Mai datierten Schreiben. Bereits am 20. Dezember 2013 sei der Schaden auf exakt 54.289.095,35 € beziffert worden. Auf einem 130-seitigen Schriftsatz, welcher an das Landesgericht Münster ging, sei die Rechnung nachzuvollziehen. Dass es keine Gesprächsbereitschaft gebe, treffe ebenso wenig zu. Die Prozessbevollmächtigten hätten mehrmals – zuletzt am 16. Januar – schriftlich die Vergleichsbereitschaft gegenüber dem Land bekräftigt.
Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Das Bundesland hat bei der EU-Komission ein Beihilfeverfahren angestrengt. Wann dies entschieden wird, ist aber unbekannt. Fix ist, dass das Landgericht Münster die Prozessparteien zu einer mündlichen Verhandlung am 28. August geladen hat.