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EEG-Ausnahmen für Sägewerke verdoppelt

Ein Artikel von Hannes Plackner | 06.03.2014 - 14:19
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Verdoppelt hat sich die Anzahl der deutschen Sägewerke, denen heuer eine „Besondere Ausgleichsregelung“ für die Umlage nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gewährt wird. Laut Daten vom Statistischen Bundesamt kommen im laufenden Jahr 54 Säge- und Hobelwerke in den Genuss der Sonderregelung für stromintensive Unternehmen. Dabei sinkt die EEG-Umlage für Verbräuche über 1 GWh/J auf 10 % des urpsrünglichen Betrags. Von 10 bis 100 GWh/J zahlen Unternehmen nur mehr 1 %.

Aktuell beträgt die Umlage 5,28 Cent/kWh, soll aber nach Schätzungen der Bundesregierung im laufenden Jahr auf 6,2 bis 6,5 Cent/kWh steigen. Mit dem Betrag wird in Deutschland der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert. Um stromintensive Industrien im internationalen Wettbewerb nicht zu schwächen, gibt es Ausnahmeregelungen. Seit 2013 können Betriebe mit einem Stromverbrauch über 1 GWh/J die oben beschriebene Befreiung in Anspruch nehmen. Davor lag die Schwelle bei 10 GWh/J. Das erklärt den starken Anstieg bei Sägewerken (grüner Balken) in den vergangenen zwei Jahren, wogegen die Holzwerkstoffindustrien (rot) seit jeher in den Genuss der Ausnahmeregelung kommen.

Wie es mit der Umlage als solches weitergeht, ist ungewiss. Aktuell läuft wegen der Ausnahmeregelung ein EU-Beihilfeverfahren gegen Berlin.