Ab 1. September starten in Baden-Württemberg die kommunalen Holzverkaufsstellen für Nadelstammholz. In jedem der 35 Landkreise übernimmt die kommunale Behörde diese Aufgabe. Aufgrund der Entscheidung des Kartellamtes darf die staatliche Forstverwaltung kein Holz aus Privat- und Kommunalwald mehr verkaufen (s. Links).
Um die Holzvermarktung für die betroffenen Waldbesitzer sicherzustellen, werden nun solche Verkaufsstellen eingerichtet. Diese agieren nur unter kommunaler Aufsicht und sollen damit nicht gegen das Verbot einer landesweiten Holzvermarktung verstoßen.
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