Aber von Anfang an: Seit Jahresbeginn müssen Betreiber ihre Vergütungssätze für Neuanlagen über 150 kW in einem Ausschreibungsverfahren ersteigern. Altanlagen können an diesem System ebenfalls teilnehmen und ihre EEG-Vergütungszeit um bis zu zehn Jahre verlängern. Jedes Jahr wird ein begrenztes Leistungsvolumen ausgeschrieben – wobei die günstigsten Gebote einen Zuschlag erhalten. Für die Teilnahme an diesem Verfahren müssen bestehende Anlagen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Der Zahlungsanspruch auf die alte Vergütung darf zum Ausschreibungszeitpunkt für höchstens acht Jahre bestehen. Generell ist die maximale Vergütungshöhe gedeckelt und unterliegt einer jährlichen Degression von 1 %. Eine Bestandsanlage darf maximal den Satz der alten Vergütung fordern.
Viele Faktoren berücksichtigen
Die eta Energieberatung unterstützt ihre Kunden bei der Analyse und Strategieentwicklung ihrer Betriebe. Konkret werden bestehende Anlagen hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben und technischer Voraussetzungen überprüft und erforderliche Anpassungen vorgeschlagen. Daraufhin aktualisiert eta die Wirtschaftlichkeitsrechnung und ermittelt die finanziell mögliche Mindestgebotshöhe.