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"Bei der Umstellung auf das neue EEG gilt es, viele Faktoren zu berücksichtigen. Wir helfen unseren Kunden, den optimalen Zeitpunkt zu finden."Andreas Reichel, eta Energieberatung © Günther Jauk

Ein Weg durch den Dschungel

Ein Artikel von Günther Jauk | 23.02.2017 - 08:03
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"Bei der Umstellung auf das neue EEG gilt es, viele Faktoren zu berücksichtigen. Wir helfen unseren Kunden, den optimalen Zeitpunkt zu finden."Andreas Reichel, eta Energieberatung © Günther Jauk

„Neue Biomasse-Heizkraftwerke wird es in Deutschland aktuell nicht geben.“ Mit diesem Satz formuliert Andreas Reichel sehr deutlich die Auswirkungen des EEG 2017 auf die Branche. Reichel, der die Bereiche Energieerzeugung und -verteilung der eta Energieberatung, Pfaffenhofen/DE, leitet, sieht ein Problem in den kostenintensiven Vorleistungen, die ein Unternehmer unter großem Risiko zu leisten hat.
Aber von Anfang an: Seit Jahresbeginn müssen Betreiber ihre Vergütungssätze für Neuanlagen über 150 kW in einem Ausschreibungsverfahren ersteigern. Altanlagen können an diesem System ebenfalls teilnehmen und ihre EEG-Vergütungszeit um bis zu zehn Jahre verlängern. Jedes Jahr wird ein begrenztes Leistungsvolumen ausgeschrieben – wobei die günstigsten Gebote einen Zuschlag erhalten. Für die Teilnahme an diesem Verfahren müssen bestehende Anlagen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Der Zahlungsanspruch auf die alte Vergütung darf zum Ausschreibungszeitpunkt für höchstens acht Jahre bestehen. Generell ist die maximale Vergütungshöhe gedeckelt und unterliegt einer jährlichen Degression von 1 %. Eine Bestandsanlage darf maximal den Satz der alten Vergütung fordern.

Viele Faktoren berücksichtigen

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Grundlegende Regelungen des EEG 2017: Die Vergütungshöhe und der Zeitpunkt des Umstiegs sind entscheidende Faktoren © eta 

Das sind, stark vereinfacht, die zentralen Eckpfeiler des neuen EEG für Biomasse-Heizkraftwerke. „Um eine möglichst wirtschaftliche Vergütung zu erzielen, muss der Betreiber neben Vergütungshöhe und Umstellungszeitpunkt auch eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigen“, informiert Reichel. Als Beispiel nennt er die zunehmende Verflechtung des EEG mit anderen Gesetzen. So kann sich ein vermeintlich positiver Effekt im Nachhinein negativ auswirken. Nutzen Betreiber etwa eine Stromsteuerbefreiung, wird diese in manchen Fällen rückwirkend (ab Jahresbeginn 2016) angerechnet und es kommt zu Rückzahlungen. Auch kommt es immer wieder vor, dass zwar die Anlage an sich wirtschaftlich ist, diese aber im Kontext negative Auswirkungen, zum Beispiel auf die individuellen Netzentgelte oder sonstige Fördertatbestände eines Industriestandortes, haben kann.
Die eta Energieberatung unterstützt ihre Kunden bei der Analyse und Strategieentwicklung ihrer Betriebe. Konkret werden bestehende Anlagen hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben und technischer Voraussetzungen überprüft und erforderliche Anpassungen vorgeschlagen. Daraufhin aktualisiert eta die Wirtschaftlichkeitsrechnung und ermittelt die finanziell mögliche Mindestgebotshöhe.

Neuanlagen hängen in der Luft

Für neue Biomasse-KWK-Anlagen sieht Reichel keinen guten Boden: „Bei großen Anlagen liegen die zu erbringenden Vorleistungen zusätzlich zu den Sicherheitsleistungen bei weit über 100.000 € – und das ohne Garantie auf einen Zuschlag.“ Wenn dieser dann nicht erfolgt, waren alle Vorleistungen umsonst. „Die Beschaffung einer Fremdfinanzierung ist aus denselben Gründen nahezu unmöglich“, ergänzt Reichel. Einen weiteren negativen Einfluss hat das zeitliche Risiko. Beim Erhalt eines Negativbescheides ist es oft zeitlich nicht mehr möglich, auf eine Alternativlösung umzusteigen, weshalb oftmals von Anfang an eine fossile Lösung bevorzugt wird.

Keine erneuerbare Energie aus Altholz

Mit Altholz betriebene Biomasse-Heizkraftwerke (Ausnahmen sind Anlagen mit dem Brennstoff Industrierestholz) wurden im neuen EEG gänzlich gestrichen. „Hier müssen Betreiber über Alternativen nachdenken. Einige Anlagen werden vermutlich stillgelegt“, beurteilt Reichel die Situation. Eta erarbeitet mit betroffenen Kunden alternative Strategien und unterstützt sie bei der Umsetzung. Hier gibt es Ansätze für den wirtschaftlichen Betrieb auch außerhalb des EEG. „Das fängt bei der Anlagenoptimierung an und geht über einen Brennstoffwechsel bis zur Abwärmenutzung. Wir erarbeiten mit jedem Kunden eine individuelle und ganzheitliche Lösung.“