Im Hinblick auf die Verwaltungsreform stellte BM Andrä Rupprechter auf der heutigen Pressekonferenz im Lebensministerium ein „umfassendes Deregulierungspaket“ für die Land- und Forstwirtschaft, die Umwelt und Wasserwirtschaft vor. Es ist das Ergebnis der Arbeit einer vom Minister eingesetzten Expertenkommission, die Bundesgesetze und Verordnungen auf Aktualität und Anwendbarkeit durchleuchtet hat. Das Einsparungspotenzial beziffert Rupprechter mit 5 Mio. €. Die Kommissionsvorschläge sollen noch im Sommer in Begutachtung gehen, ein Parlamentsbeschluss wird für Jahresende angepeilt. Es sei von Ministerium erwünscht gewesen, im heterogen zusammengesetzten Expertengremium „vorbehaltlos nachzudenken“, lobte Kommissionsmitglied Dr. Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Wien.
Nach dem vorgestellten Papier soll Rodung von Wald erst ab 0,3 ha bewilligungspflichtig sein (bisher 0,1 ha). Die Staatsprüfung für Forstakademiker nach mehrjähriger forstlicher Praxis soll entfallen. Die Fragen, ob nicht damit eine Entwaldung kleinststrukturierter Bauernwälder in baulicher Gunstlage oder ob eine Minderung forstlicher Expertise in Ämtern und Behörden einsetzen könnte, blieben freilich offen. „Unsere Standards in der Forstwirtschaft genießen international ein hohes Ansehen“, betonte etwa der Generalsekretär der Land & Forst Betriebe Österreich, Bernhard Budil. „Damit das so bleibt, sollte die Staatsprüfung im Sinne einer Verwaltungsreform weiterentwickelt und nicht abgeschafft werden“.
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