„c“ oder „h“?

Ein Artikel von Gerd Ebner | 23.02.2016 - 15:09
„Es ist nicht gut, sich zu früh auf GL 24c als neuen BSH-Standard zu verständigen.“ So lauteten mehrere Leserreaktionen auf den Artikel „GL 24c – der neue Standard?“ (s. Link 1). Für „h“ plädierten mehrere, weil dessen Festigkeitswerte sowohl bei Druck- als auch Biegebeanspruchung ausreichend wären. (Anmerkung: Bei GL 24c wäre es nur die Biegefestigkeit, die den überwiegenden Teil der Lastfälle abdeckte)

GL 24h pusht Produkt

„GL 24h als neuer Standard hilft dem Produkt wirklich weiter, weil es universeller einsetzbar ist“, formuliert es eine Gegenstimme. Als Grund, warum die BSH-Produzenten offenbar eher GL 24c befürworten, vermutet dieser: „Aufgrund fehlender Modernisierungen will man mit dem ,Kunstgriff zu c‘ eine Lücke schließen.“ Dr. Andreas Neumüller, Holzforschung Austria, versteht die Diskussion, „c“ oder „h“, nicht: „In der Praxis ändert sich für die Hersteller nichts. Schon bisher sind die visuell sortierten S 7- oder S 10-Lamellen einsetzbar. Jeder, der zwei oder mehr Qualitäten in einer Anlage verarbeiten kann, kann „c“ oder „h“ herstellen.“
Neumüller verweist außerdem auf eine nunmehr erfolgte Erleichterung: „Infolge der neuen Norm ist theoretisch nur jeweils eine Decklamelle höherer Festigkeit nötig, wenn damit mehr als ein Drittel des Querschnittes abgedeckt ist. Für Brettschichtholzträger bis 240 mm genügt etwa eine Lamelle im Außenbereich – und ein Großteil der Stangenware ist kleiner 240 mm.“

„h“ in deutscher Vergabeordnung

„In Deutschland geht eigentlich nur „h“, weil es in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen so festgelegt ist“, lautet das Argument eines Befragten. Seitens der Studiengemeinschaft Holzleimbau bestätigt man das Vorhandensein dieser Mindestfestigkeit in der VOB-DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten: „Dort ist als Regelfestigkeit GL 24h definiert. Man kann aber jede andere Festigkeit vereinbaren. Definiert man nichts, gilt GL 24h. Allein diese ist nicht verbindlich.“

Mehrpreis gefordert

Wie sich der Preisunterschied von „c“ zu „h“ sich entwickelt, wird der Markt abbilden. Einen nötigen Mehrpreis für h-Aufbauten argumentierten die Hersteller damit, dass im Produktionsprozess im zweistelligen Prozentbereich Lamellen anfielen, die nicht für homogene h-Aufbauten geeignet wären. Das jetzige Preisniveau (s. etwa Holzkurier Heft 5, S. 8) entspräche, dieser Meinung folgend, GL 24c. Für GL 24h kämen etwa 10 €/m3 dazu.
Gemeinsam wollen die meisten Hersteller den Zeitpunkt der EN-Einführung nutzen, um die Abnehmer auf die wenigen relevanten Festigkeitsklassen 24, 28 und 30 und allenfalls noch 32 einzuschwören. „Diese Festigkeitsklassen sind wirtschaftlich zu erzeugen. Für alles andere muss ein deutlicher Mehrpreis bezahlt werden“, meint einer. Ein realistischer Zuschlag bei GL 30c (h) wären 15 (30 €/m3) auf 30 (60 €/m3) gegenüber dem GL 24c-Preis.
Das Argument für die gesteigerten Zuschläge in den höheren Festigkeitsklassen lautet: „Die Ausbeuten der erforderlichen Lamellen liegen nur knapp bei der Hälfte der Sortierung nach alten DIN-Regeln.“ Ab GL 32 ist eine maschinelle Sortierung erforderlich: Diese ist von vielen großen Herstellern machbar.

(Fast) alle EN-zertifziert

Obwohl schon seit August 2015 festgeschrieben, sind noch nicht alle mitteleuropäischen Produzenten zertifiziert. Die Überwachungsstellen sind nun daran, alle Anträge abzuarbeiten. „Die meisten haben die EN-Zertifizierung oder sind kurz davor“, meint etwa Dr. Tobias Wiegand, Studiengemeinschaft Holzleimbau, für Deutschland. Laut Neumüller hatten „nahezu alle österreichischen Hersteller schon Anfang August 2015 die Zertifizierung“.

Standardmaß ist wichtig

„Ob „h“ oder „c“ – GL 24 als Standardmaß ist sinnvoll und richtig“, meint Dieter Kuhlenkamp von Holzbau Deutschland. „Dieser entspricht der bisherigen Sortierklasse S 10 und ist den Verarbeitern bestens vertraut. In der Praxis wäre ein homogener Querschnitt aber sicher einfacher einzusetzen.“
Einer Meinung können sich jedenfalls alle anschließen: Endlich gibt es eine europä-ische Norm, die (bis auf die Niederlande) überall akzeptiert wird.
Österreichische Hersteller verweisen darauf, dass in Italien zumindest für öffentliche Bauprojekte schon sehr genau auf CE-Kennzeichnung geachtet werde.