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10-jährige Teakholzplantage des in Österreich börsennotierten Unternehmens © THI

Teak Holz-CEO informierte Staatsanwaltschaft

Ein Artikel von Hannes Plackner (für Timber-Online bearbeitet) | 29.05.2015 - 10:28
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10-jährige Teakholzplantage des in Österreich börsennotierten Unternehmens © THI

Die in Turbulenzen geratene Aktiengesellschaft Teak Holz International (THI), Linz, hat zwei Sachverhaltsdarstellungen eingebracht, schreibt das Wirtschaftsblatt. CEO Franz Fraundorfer informierte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien über falsche Bewertungen, die sich über Jahre hinzogen. Fraundorfer ist seit September 2013 im Amt – als neunter Vorstandsvorsitzender seit 2006.

THIs Geschäftsmodell war es, mit an der Börse eingesammeltem Geld Teakplantagen in Costa Rica aufzubauen. Doch schon die Einbringungsbewertung der Flächen sei „völlig falsch“ gewesen. Statt 89 Mio. € hätte sie nur 13 Mio. € ausmachen dürfen. Ein beteiligter Makler habe nun zugegeben, dass es Teil seiner Aufgaben war, den verkaufenden Bauern klar zu machen, dass die tatsächlich bezahlten Beträge niedriger sein werden, als die im Kaufvertrag angeführten. Der Differenzbetrag ist verschwunden. Das wäre eine direkte Schädigung der Gesellschaft zugunsten noch unbekannter Personen.

Es folgten jahrelange Fehlgutachten über den Baumvorrat. Forstingeniuere aus Österreich und Costa Rica hätten etwa auch Wegeflächen und Schutzgebiete als bepflanzt berücksichtigt und überhöhte Bestandsdichten ausgewiesen. Über Jahre sei ein Bild veröffentlicht worden, das laut Fraundorfer „mit der Realität nichts zu tun hatte“. Erst Ende des Vorjahres wurde bekannt, dass THI anstatt der angegebenen 1,3 Millionen tatsächlich nur über 660.000 Bäume auf Costa Rica verfüge (s. Link 1).

Vergangenen Mittwoch haben die Wirtschaftsprüfer von PwC nun den Bestätigungsvermerk der 2013-Bilanz widerrufen. Grund: Die Bewertung der Teakholz-Plantagen „erfolgte auf Basis von fehlerhaften Annahmen“. Beim Erwerb der Flächen habe es eine „undurchsichtige und möglicherweise fraudulente Gebarung“ gegeben.