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Armorial bearings of North-Rhine Westfalia © Wikimedia Commons

Einvernehmliche Regelung ausgeschlossen

Ein Artikel von Forstassessor Peter Liptay (für Timber-Online bearbeitet) | 15.12.2011 - 17:37
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Armorial bearings of North-Rhine Westfalia © Wikimedia Commons

Nach der mündlichen Güteverhandlung zwischen Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und Klausner Holz im Landgericht Münster/DE am 9. Dezember ist der Ausgang des Verfahrens ungewiss. Dies berichtet der Verband der Deutschen Säge- und Hobelindustrie (VDS) in einer Pressemeldung. Der Richter ließ sich zu keiner rechtlichen Einschätzung hin. Eine einvernehmliche Regelung lehnen beide Parteien kategorisch ab, wird berichtet.

Streitgegenstand der Klage von Klausner Holz (in der VDS-Meldung als Firma K. bezeichnet) sind die Lieferverträge des Landes NRW im Nachgang zum Orkan „Kyrill" 2007. Der Streitwert wird mit 15 Mio. € beziffert. Klausner geht es um Einhaltung der vor Jahren geschlossenen Rahmenverträge, mit denen sich das Land NRW (also der Landesbetrieb Wald und Holz NRW) verpflichtete, jährlich rund 500.000 fm Fichtenstammholz an Klaunser zu liefern.

Klausner fordert mehr als Jahreseinschlag

Auch wenn es in der Vergangenheit vom Land NRW bestritten wurde, machte die Argumentation der Klägerseite deutlich, dass es nicht um 200.000 fm sondern um den maximalen im Vertrag vereinbarten Lieferumfang (500.000 fm) geht. Einen derartigen Vertrag kann das Land NRW unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit als Alleinlieferant nicht erfüllen. Der Fichtenstammholzeinschlag des Bundeslandes liegt bei rund 200.000 fm/J.

Ohne wenn und aber?

Die Prozessbevollmächtigten von Klausner argumentierten, dass der Vertrag zwar 2009 durch das Land NRW gekündigt wurde, aber die beteiligten Privatwaldeigentümer keine Kündigung des Vertragswerkes vorgenommen hätten. Die Vertreter von Klausner beziehen sich auch auf eine angeblich vom damaligen Leiter des Landesbetriebes gemachte Zusage, dass man seitens des Landes NRW „ohne wenn und aber zu dem Vertrag" stehe.

Seitens des Landes wurde betont, dass eine derartige Äußerung nicht gefallen sei, sondern man vielmehr auf Einhaltung der Verträge gedrungen habe, was nicht geschehen sei. Der Justiziar des Landesbetriebes betonte, dass man bereits im 1. Halbjahr 2009 gegenüber Klausner erklärt habe, dass man am Vertrag nicht mehr festhalten wolle.

Das Gericht setzte als Verkündungstermin den 17. Februar 2012 fest.