Laut dem Bundeskartellamt hätten sich Verantwortliche der betroffenen Unternehmen von Anfang 2002 bis Ende 2007 getroffen, um Preiserhöhungen, Preisuntergrenzen, Verarbeitungszuschläge und teilweise kundenbezogene Preise abzusprechen. Für das Spanplattenkartell wurden 32 Mio. € Strafe bemessen. Das OSB-Kartell wurde mit weiteren 10 Mio. € pönalisiert. Auch auf die Unternehmen wurde Rücksicht genommen. Wörtlich heißt es: „Bei der Berechnung der Unternehmensbußgelder [...] wird die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [...] berücksichtigt.“
Die Mehrzahl der beschuldigten Unternehmen haben Kronzeugenanträge eingereicht. Je nach Aufklärungsbeitrag wurden Abschläge auf die Bußgelder gewährt. Einzig der Beitrag seitens Egger reichte aus, gänzlich straffrei zu bleiben. Mit den meisten restlichen Unternehmen konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden, was ebenfalls zu einer reduzierten Strafe führte. Den Großteil des Bußgeldes muss Glunz aufbringen. Der Meppener Konzern stimmte im Zuge eines Settlements einer Strafe von 27,7 Mio. € zu (s. Link 1). Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.