„Der Umstand, dass in einem Industriebetrieb jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss“, so ist in einem Urteil zur Brandursache des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von 1976 zu lesen. Damit man sich nicht auf Glück verlassen muss, konzipiert T&B Electronic, Alfeld/DE, seit über 30 Jahren Löschsysteme, Funkenmelder und innovative Brandschutzkonzepte ‚Made in Germany‘. Das Unternehmen entwickelte in Zusammenarbeit mit dem Verband der Sachversicherer (VdS) ein Schutzkonzept für die Holz- und Möbelindustrie. Hierbei wurden Erkenntnisse aus bekannten Schadereignissen ebenso berücksichtigt wie der Stand der Technik. Basis dieses Konzeptes ist das VdS-zugelassene Funkenlöschsystem.
Was bedeutet „VdS-zugelassen“?
Die VdS-Schadenverhütung prüft im Rahmen der Systemanerkennung alle Komponenten eines Funkenlöschsystems. In eigenen Laboratorien wird dabei durch wiederkehrende Produktaudits beim Hersteller der Funkenlöschanlage sichergestellt, dass die Brandschutzsysteme stets nach den gleichen hohen Anforderungen gefertigt und getestet werden. Bei VdS-zugelassenen Systemen könne also davon ausgegangen werden, dass der Stand der Technik bei gleichbleibend hohem Qualitätsstandard installiert wird, heißt es vonseiten der T&B Electronic.
Alle Quellen berücksichtigt
Aufbauend auf dem anerkannten System, hat T&B electronic mit dem VdS ein Schutzkonzept erarbeitet, das alle potenziellen Quellen für Funken und Glutnester berücksichtigt und die sensiblen Schutzobjekte vor diesen Zündpotenzialen schützt. Die überwachten Anlagenbereiche werden jeweils mit mindestens zwei Meldern und einer Löschung ausgestattet. Neben der Maschinenabschaltung bei andauerndem Funkenflug wird jeder Alarm an einer ständig besetzten Stelle visualisiert. Dieses Schutzkonzept wurde beispielsweise in der Werkstatt der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Stuttgart, vollumfänglich umgesetzt. Durch den Schutz aller Absaugleitungen mittels Funkendetektion und -löschung wurde hier das Brandschutzkonzept realisiert. Die Durchführung der erforderlichen Inspektionen und Wartungen durch den zugelassenen Errichter stellen zusätzlich sicher, dass die installierten Brandschutzsysteme stets einsatzbereit sind – und zwar auch nach monatelanger „stiller“ Bereitschaft. Nur bei Einhaltung der in der DIN 0833 vorgesehenen Inspektions- und Wartungsintervalle kommt der Betreiber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Die Norm fordert ausdrücklich regelmäßige Inspektion und Wartung von Brandschutzsystemen durch den anerkannten Errichter. Der Verzicht darauf kann den Versicherungsschutz gefährden und im Falle von Personenschäden weitreichende juristische Folgen haben.
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