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(Todes-)Urteil für Sägewerk
Ein Artikel von Günther Jauk | 24.06.2015 - 14:18
Seit fast 90 Jahren betreibt die Familie Robeller im oberbayerischen Vogach ein kleines Sägewerk mit angeschlossener Zimmerei. Aufgrund eines seit Jahren andauernden Rechtstreits mit einer Nachbarin steht das Unternehmen nun knapp vor der Schließung. Gegenstand der Auseinandersetzung ist der Lärm, den das Sägewerk verursacht.
Verwandelt ein Säger das Runde in das Eckige, ist dies immer mit beträchtlichem Lärm verbunden. Rundholz rattert über Kettenförderer, fällt zu Boden und wird mit massigen Hubstaplern bewegt. Danach rasen die Bloche durch Spanerlinien oder werden mittels Gattersäge zu Brettern verarbeitet, welche beim Besäumen und Sortieren wiederum Lärm verursachen. Deshalb siedelten sich Säger früher oft etwas außerhalb der Ortschaften an. Durch die stetige Ausweitung der Ortskerne in den vergangenen Jahrzehnten rückten die Werke jedoch wieder näher an Siedlungen heran. Im oberbayerischen Vogach trennt das Sägewerk Bader der Familie Robeller heute nur noch eine schmale Straße von einer Wohnsiedlung.
Jahrelanger Rechtsstreit
Vor über zehn Jahren hat sich die heutige Klägerin auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Sägewerks angesiedelt. 2008 baute Robeller unter Einhaltung sämtlicher Lärmschutzauflagen eine Lagerhalle zu einer Abbundhalle um. Seither fühlt sich die Nachbarin vom Betriebslärm belästigt und besteht auf die Einhaltung der 60 dB-Lärmgrenze. Durch niedrigere Fallhöhen der Bretter bei der Sortierung, Dämmen des Besäumers und Verstärkung von Wand- und Deckenelementen versuchte Robeller, den Lärmpegel zu mindern. Zwar hat sich der Lärm dadurch verringert, die geforderten Grenzwerte konnten jedoch nicht eingehalten werden.
„Wirksam wären eine Lärmschutzwand oder die Versetzung der gesamten Anlagen“, erklärt Michael Robeller beim Besuch des Holzkurier. Beides ist für ihn jedoch keine Option: „Eine Lärmschutzwand übersteigt unsere finanziellen Möglichkeiten und eine Versetzung kommt auf keinen Fall infrage.“ Robeller und seine Frau fehlen nur noch wenige Jahre bis zur Pension. Ihr Sohn ist als Zimmermann tätig und wird die Säge in Zukunft eher für den Eigenbedarf verwenden. Derzeit verarbeitet das Unternehmen rund 2000 fm/J Nadelholz. Hauptkunden sind Zimmerleute sowie umliegende Landwirte im Lohnschnitt.
Die Verhandlungen
Nachdem von der Nachbarin Klage erhoben wurde, stellte sich das Landratsamt vorerst auf die Seite von Robeller. „Der Bestandsschutz und die Tatsache, dass die Nachbarin bereits vor Baubeginn wissen hätte müssen, dass es neben einem Sägewerk laut sei, sprachen eindeutig für uns“, erzählt Robeller. Nach der ersten Verhandlung vor Ort 2011 sah es ebenfalls gut für das Unternehmen aus. Der Richter und die Schöffen, zwei davon waren Handwerker, zeigten viel Verständnis und rieten zu einer außergerichtlichen Einigung. Da die beiden Parteien jedoch seit Jahren nur noch per Anwalt miteinander verkehren, kam es zu weiteren Verhandlungen. In der bisher letzten Verhandlung am 28. März entschied das Verwaltungsgericht (anderer Richter, andere Schöffen), dass der Schutz von Leib und Leben vor wirtschaftliche Interessen zu stellen sei und Robeller sein Werk schließen müsse. Der Säger ist in Berufung gegangen und hofft nun auf ein für ihn positives Urteil am Oberlandesgericht.
Heute wäre man klüger
Auf die Frage, was Robeller heute anders machen würde, gibt er eine klare Antwort: „Noch vor Baubeginn der Nachbarin hätte ich Einspruch erheben müssen. Das Haus wäre an dieser Stelle nie gebaut worden. Die Nachbarin ist jedoch ganz in der Nähe aufgewachsen. Das Grundstück wurde ihr vererbt und wir haben uns nichts Schlechtes dabei gedacht.“
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