Befürworter des Nationalparks im Steigerwald brachten beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Verordnungsaufhebung zum Schutz des Landschaftsbestandteils „Der Hohe Buchene Wald“ ein. „Der Vorgang sei ein Verstoß gegen völker-, europa-, bundes- und landesrechtliche Verordnungen“ wird Rechtsanwalt Wolfgang Baumann auf proplanta.de zitiert.
Im April 2014 wies der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler das Naturschutzgebiet aus. Am 1. September vergangenen Jahres wurde die Ausweisung durch die Bezirksregierung Oberfranken zurückgenommen. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind nun die Bezirksregierungen für Flächen mit mehr als 10 ha verantwortlich (s. Link 1 & 2).
Seit 11. März läuft der von finnischen Gewerkschaften in der Vorwoche angekündigte, groß angelegte, zweiwöchige Streik in den Exporthäfen des Landes sowie in vier großen Industrieunternehmen....
Mehr lesen ...
Im 3. Quartal 2023 legte Russlands Nadelschnittholz-Produktion nach zuletzt rückläufigen Zahlen wieder zu. Mit 6,75 Mio. m³ konnte man die Produktion, verglichen mit dem 3. Quartal 2022, um 4,7%...
Mehr lesen ...
Kontaktieren Sie uns!
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
Vielen Dank!
Ihre E-Mail wurde erfolgreich an uns geschickt und wir freuen uns darauf Sie in Kürze zu kontaktieren
Ihr Holzkurier-Team.
Ein Fehler ist aufgetreten!
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe und versuchen sie es erneut.