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Bayern-Flagge © Holzkurier

Steigerwald beschäftigt Verfassungsgerichtshof

Ein Artikel von Lorenz Pfungen (für Timber-Online bearbeitet) | 18.04.2016 - 08:24
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Bayern-Flagge © Holzkurier

Befürworter des Nationalparks im Steigerwald brachten beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Verordnungsaufhebung zum Schutz des Landschaftsbestandteils „Der Hohe Buchene Wald“ ein. „Der Vorgang sei ein Verstoß gegen völker-, europa-, bundes- und landesrechtliche Verordnungen“ wird Rechtsanwalt Wolfgang Baumann auf proplanta.de zitiert.

Im April 2014 wies der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler das Naturschutzgebiet aus. Am 1. September vergangenen Jahres wurde die Ausweisung durch die Bezirksregierung Oberfranken zurückgenommen. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind nun die Bezirksregierungen für Flächen mit mehr als 10 ha verantwortlich (s. Link 1 & 2).