Befürworter des Nationalparks im Steigerwald brachten beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Verordnungsaufhebung zum Schutz des Landschaftsbestandteils „Der Hohe Buchene Wald“ ein. „Der Vorgang sei ein Verstoß gegen völker-, europa-, bundes- und landesrechtliche Verordnungen“ wird Rechtsanwalt Wolfgang Baumann auf proplanta.de zitiert.
Im April 2014 wies der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler das Naturschutzgebiet aus. Am 1. September vergangenen Jahres wurde die Ausweisung durch die Bezirksregierung Oberfranken zurückgenommen. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind nun die Bezirksregierungen für Flächen mit mehr als 10 ha verantwortlich (s. Link 1 & 2).
Der kanadische Holzkonzern Canfor plant, seine Präsenz im US-Bundesstaat Alabama zu optimieren und seine Produktionskapazität zu erhöhen. Ein Sägewerk soll geschlossen, ein weiteres in Betrieb...
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Seit 11. März läuft der von finnischen Gewerkschaften angekündigte, groß angelegte Streik in den Exporthäfen des Landes sowie in vier großen Industrieunternehmen. Finnische Industrieverbände...
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