Damit wird die Verwendung von Holz bei Tragwerken, brandabschnittsbildenden Bauteilen, Außenwandverkleidungen, Bedachungen und Innenanwendungen erleichtert. Holz kann selbst in Bereichen mit einer Feuerwiderstandsdauer von über 60 Minuten eingesetzt werden. Die Regelung gilt bis 30 m Gebäudehöhe. Bei Hochhäusern können Holzbauteile für tragende und brandabschnittsbildende Bauteile ebenfalls vereinfacht eingesetzt werden.
Die VKF passt damit ihre Vorschriften an die guten Erfahrungen an, welche die Schweiz in den vergangenen Jahren mit dem Holzbau gemacht hatte. 2005 wurden Holzverwendung bei Bauteilen bis 60 Minuten Feuerwiderstand erlaubt, was in der Eidgenossenschaft zu einem Boom des nachhaltigen Baustoffs geführt hat.
Grundlage für die Änderung ist das seit 2001 laufende Projekt „Brandsicherheit und Holz“. Unter der Leitung des Branchenverbandes Lignum wurde die relevanten Eigenschaften von Holz am Bau dokumentiert.