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In Rheinland-Pfalz dürfen jetzt Häuser der Gebäudeklasse 4 mit bis zu 13 Metern Fußbodenhöhe des obersten Geschosses in Holzbauweise ausgeführt werden. Darin liegt nach Einschätzung des BDF noch viel Potenzial für den Wohnungsbau. © HUF-Haus/BDF

Rheinland-Pfalz erhöht auf fünf Stockwerke

Ein Artikel von Kathrin Lanz (für Timber-Online bearbeitet) | 05.08.2015 - 10:37
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In Rheinland-Pfalz dürfen jetzt Häuser der Gebäudeklasse 4 mit bis zu 13 Metern Fußbodenhöhe des obersten Geschosses in Holzbauweise ausgeführt werden. Darin liegt nach Einschätzung des BDF noch viel Potenzial für den Wohnungsbau. © HUF-Haus/BDF

Ab August wird man in und um Mainz höher in Holz bauen dürfen, informiert der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Die mit August in Kraft tretende novellierte Landesbauordnung erlaubt Holzbauten bis fünf Geschosse ohne Sondergenehmigung. Bisher waren nur zwei Geschosse erlaubt. „Damit hat Rheinland-Pfalz entscheidende Hindernisse für mehrgeschossige Gebäude aus Holz beseitigt“, freut sich der Hauptgeschäftsführer des BDF, Dirk-Uwe Klaas.