PEFC Deutschland begrüßt Überarbeitung von Bundesausschreibungen

Ein Artikel von Lorenz Pfungen (für Timber-Online bearbeitet) | 04.05.2016 - 16:58
Am 22. April informierte das Bundesumweltamt über die Aussetzung des Auslegungserlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Das Formblatt 248 fordert bei Bundesausschreibungen den Nachweis, dass Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Dies wird durch die Vorlage eines eigenen Chain-of-Custody-Zertifikates, durch das bewerbende Unternehmen, dokumentiert.

Ziel der Aussetzung ist eine klare Definition des Begriffes „endverarbeitendes Unternehmen“. Der „Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“, auf den sich die Auslegung bezieht, hat weiterhin Bestand. Bei der Beschaffung von Holzprodukten durch den Bund, müssen diese demnach nachweislich aus legaler und nachhaltiger Walbewirtschaftung stammen.

„Wir begrüßen, dass das Umweltministerium sich Zeit nehmen möchte, um den Auslegungserlass gemeinsam mit Wirtschaft- und Landwirtschaftsministerium zu überarbeiten. Am Ende soll Klarheit für alle Beteiligten, insbesondere auch für kleinere Handwerksbetriebe, geschaffen werden“, erklärt der Vorsitzende von PEFC Deutschland Univ.-Prof. Andreas W. Bitter.