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Flagge Deutschland © Archiv

Öffentliche Forstdienstleitungen gesichert

Ein Artikel von Elisabeth Feichter (für Timber-Online bearbeitet) | 20.12.2016 - 08:28
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Die öffentlichen Forstverwaltungen und -betriebe in Deutschland dürfen auch in Zukunft Forstdienstleistungen für private Waldbesitzer sowie Städte und Gemeinden erbringen. Der Deutsche Bundestag hat das in seiner Sitzung am 15. Dezember beschlossen. Dem voraus ging ein Bundeskartellamsverfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen ihrer marktbeherrschenden Rolle bei der Holzvermarktung. In diesem Zusammenhang wurde schließlich die gesamte Waldbewirtschaftung unter dem wirtschaftlichen Primat gesehen. „Wir Forstleute begrüßen die nun gewährleiste Rechtssicherheit hinsichtlich der dem Holzverkauf vorgelagerten Dienstleistungen“, lässt Ulrich Dohle, Bundesvorsitzender Bund Deutscher Forstleute, wissen.