Die öffentlichen Forstverwaltungen und -betriebe in Deutschland dürfen auch in Zukunft Forstdienstleistungen für private Waldbesitzer sowie Städte und Gemeinden erbringen. Der Deutsche Bundestag hat das in seiner Sitzung am 15. Dezember beschlossen. Dem voraus ging ein Bundeskartellamsverfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen ihrer marktbeherrschenden Rolle bei der Holzvermarktung. In diesem Zusammenhang wurde schließlich die gesamte Waldbewirtschaftung unter dem wirtschaftlichen Primat gesehen. „Wir Forstleute begrüßen die nun gewährleiste Rechtssicherheit hinsichtlich der dem Holzverkauf vorgelagerten Dienstleistungen“, lässt Ulrich Dohle, Bundesvorsitzender Bund Deutscher Forstleute, wissen.
Das Oberste Verwaltungsgericht Tschechiens hat die Kassationsbeschwerde der tschechischen Staatsforste Lesy ČR gegen die Geldstrafe von 3,5 Millionen CZK (140.000 €) abgewiesen. Der...
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Seit 1. August ist Anders Buch neuer CEO bei dem dänischen Vermessungsspezialisten Dralle, Hørsholm. Er folgt auf Søren Kristian Skau Mikkelsen, der zu einem dänischen Forstpflanzenunternehmen...
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Der schwedische Forst- und Holzkonzern Södra, Växjö, steigt bei Nordic Forestry Automation (NFA) ein und setzt damit ein Statement in Richtung der Forstwirtschaft der Zukunft.
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