Der Schweizer Bundesrat beschloss in seiner gestrigen Sitzung die Revision der Waldverordnung. Die Ziele der neuen Bestimmungen sind, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Ernte zu stärken. Das revidierte Waldgesetz und die angepasste Waldverordnung treten ab 1. Januar 2017 inkraft.
Das geänderte Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Bund die Waldverjüngung mit zusätzlichen 10 Mio. CHF/J (rund 9,2 Mio. €/J) fördert. Dadurch soll der Wald widerstandsfähiger gemacht werden. Es erlaubt es dem Bund unter anderem, auch außerhalb des Schutzwaldes Maßnahmen gegen Waldschäden zu ergreifen.
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