Neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Ein Artikel von Lorenz Pfungen (bearbeitet für Timber-Online) | 06.07.2015 - 08:40
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg ist seit 1. Juli in Kraft. Der Pflichtanteil an Wärme aus erneuerbarer Energie erhöhte sich von 10 auf 15%. Unter diese Regelung fallen Wohnhäuser, private und nichtprivate Nichtwohngebäude. Darüber informierte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf seiner Homepage.

Die Anforderungen sind mit Solaranlagen, Hackschnitzel-, Pellets- und Scheitholzheizungen sowie mit Wärmepumpen zu erfüllen. Brennwertkessel mit einer maximalen Leistung von 50 kW, die teilweise mit Biogas oder Bioöl betrieben werden, zählen zu zwei Drittel.

Bauliche Maßnahmen, mit denen der Wärmebedarf gesenkt wird, gelten unter anderem als Alternative. Eine Neuheit stellt die Möglichkeit der Photovoltaik dar. Einzelraumfeuerungen, wie Holzöfen und Holzkamine, werden nicht anerkannt.

Bei einem Tausch der Heizungsanlage greift das Gesetz. Bei unzumutbarer Härte ist im Einzelfall eine Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung möglich. Produktions- und Lagerhallen von Gewerbe- und Industriebetrieben sind ausgenommen.