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KVH aus überwachter Produktion © Überwachungsgemeinschaft KVH

Neue Vereinbarungen über KVH, Duobalken und Triobalken

Ein Artikel von Hannes Plackner (für Timber-Online bearbeitet) | 16.09.2015 - 08:46
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KVH aus überwachter Produktion © Überwachungsgemeinschaft KVH

Die Vereinbarungen über KVH (Konstruktionsvollholz) sowie über Duo-/Triobalken wurden überarbeitet. Die neue Vereinbarung ermöglicht, Konstruktionsvollholz gemäß deutschen und ausländischen Sortiernormen herzustellen. Die Öffnung für internationale Sortiernormen dürfte die Anwendung in Exportmengen deutlich vereinfachen, erwartet die Überwachungsgemeinschaft laut einer Aussendung. Zudem wird durch Bezugnahme auf DIN EN 14081-1 für nicht keilgezinktes Vollholz und DIN EN 15497 mit Anwendungsnorm 20000-5 für keilgezinktes Vollholz der Übergang auf ein europäisches Regelwerk vollzogen.

Bei der Definition der Oberflächenklassen wurde eine Rissbreitenbegrenzung sowie eine Beschränkung von Harzgallen auch bei der Oberflächenklasse KVH NSi eingeführt. Künftig wird für beide Qualitäten eine technische Trocknung im Sinne der DIN 68800-2 gefordert. Damit kann KVH ohne weitere Nachweise für zahlreiche Konstruktionen in den Gebrauchsklassen 0 und 1 (nach DIN 68800-1 und -2) verwendet werden. Die Vereinbarung enthält Beispiele für die CE-Kennzeichnung, die auf die aktuellen EU-Vorschriften abgestimmt sind. Die Vorzugsabmessungen wurden ebenfalls angepasst.

Analoge Änderungen gibt es bei der Vereinbarung über Balkenschichtholz (Duo-/Triobalken) gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-9.1-440. Eine Erweiterung auf Balkenschichtholz nach DIN EN 14080:2013 ist für die kommende Fassung geplant.

Die Überarbeitung wurde notwendig, da sich die bauaufsichtlichen Anforderungen für diese Produkte geändert haben, heißt es. Involviert waren die Vereinigungen Holzbau Deutschland, der Bund deutscher Zimmermeister im Zentralverband des deutschen Baugewerbes und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz. Die aktualisierten Vereinbarungen sind auf der Homepage der Überwachungsgemeinschaft (www.kvh.de) zu finden.

„KVH“, „Duobalken“ und „Triobalken“ sind registrierte Marken der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz.