„Das vom Landratsamt Bamberg ausgewiesene Schutzgebiet ist kein Landschaftsbestandteil im Sinne Bayerischen Naturschutzgesetzes ... Da die Verordnung des Landratsamtes daher rechtswidrig ist, ist sie zur Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse aufzuheben“, ist in der Pressemitteilung zu lesen.
Im April 2014 wies der Landrat Günther Denzler das Schutzgebiet aus und sorgte damit für viel Kritik. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind nun die Bezirksregierungen für Flächen mit mehr als 10 ha verantwortlich. Die Regierung von Oberfranken stufte die Ausweisung als rechtswidrig ein.