Gegen die fünf Möbelhersteller Aeris GmbH, Hülsta-Werke Hüls GmbH & Co. KG, Kettler GmbH, Rolf Benz AG & Co. KG und Zebra Nord GmbH sowie vier verantwortliche Manager wurden vom Bundeskartellamt Bußgelder in der Höhe von insgesamt 4,43 Mio. € verhängt. Damit ist das Kartellverfahren wegen verbotener Preisbindung von Händlern abgeschlossen, informiert das Bundeskartellamt, Bonn. „Hersteller dürfen Händlern keine Preisvorgaben machen, sondern nur unverbindliche Preisempfehlungen geben“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
In Österreich verlor der Markt für Dämmstoffe 2023 im Vergleich zum Vorjahr knapp ein Viertel seines Volumens. Rund 60% des Rückgangs waren auf fehlende Investitionen in die Gebäudesanierung...
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Thermisch modifiziertes Holz, oder kurz Thermoholz, ist seit einiger Zeit in aller Munde. Einer, der dafür bereits seit Jahren Sorge trägt, ist Jartek, Lahti/FI. Die finnischen Maschinenbauer sind...
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In den ersten beiden Monaten hat Japan um 2% weniger BSP und BSH importiert als im Vorjahr. Fast die Hälfte der Lamellenholzeinfuhren kam aus Finnland.
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