Mangelnde EUTR-Sorgfaltspflicht

Ein Artikel von Martina Nöstler (für Timber-Online bearbeitet) | 17.03.2016 - 08:13
Ein niederländischer Holzimporteur ist laut der niederländischen Competent Authority für die EUTR, die Behörde für Lebensmittel und Produktsicherheit (NVWA), wiederholt seinen EUTR-Pflichten nicht nachgekommen. Die NVWA gab darum einen Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft ab, meldet der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz).

Gegen den Importeur würde ein pro Kubikmeter importierten Holzes festgesetztes Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.

Es handelt sich um Schnittholz aus Kamerun. Die NVWA führt weiter aus, dass in der jüngeren Vergangenheit 150 Importeure als Erstinverkehrbringer in den Niederlanden geprüft wurden. Dabei stellte man bei 25% der Unternehmen Verstöße im Rahmen der Sorgfaltspflicht oder des Sorgfaltspflichtsystems fest. Die NVWA verwarnte die Betriebe.

Angaben von Greenpeace, auf denen die verstärkten Kontrollen der Behörde fußten, verlautbarten auch einen angeblich illegalen Einschlag von Vorlieferanten des Werkes in Kamerun und einen anschließenden Export nach Europa. Dies wird seitens der NVWA nicht bestätigt, auch ist es nicht ursächlich für das Verwarnungsgeld.

Bei bisherigen, dem GD Holz bekannten Prüfungen der deutschen BLE wurde den betroffenen Importeuren immer die nötige Sorgfalt attestiert. Die Prüfungen führte man aufgrund von Vorwürfen von Greenpeace durch.