Lösungssuche nach VfGH-Urteil

Ein Artikel von Gerd Ebner | 12.04.2016 - 14:23
Auch nach dem Verfassungsgerichtshof-Entscheid, dass eine differenzierte Grundumlage für die Holz- und Sägeindustrie nicht gesetzeskonform sei, sieht proHolz-Obmann Christoph Kulterer die bisherigen proHolz- und Fachverbandsprojekte finanziert (s. Link 1). „Neue gehen wir aber erst an, sobald eine neue Rechtssicherheit herrscht.“ Kulterer ist überzeugt, dass die Wirtschaftskammer Österreich und der Fachverband bis Sommer eine „Lösung, und damit eine neue Rechtssicherheit“ finden werden.
Die Meinung der Verbandsmitglieder wurde mehrmals in Abstimmungen erhoben. Zumindest zwei Drittel stimmten immer für die bisherige Vorgangsweise. Kulterer: „Insofern ist der Mitgliederwille bekannt. Das Ziel muss es sein, künftig ähnlich hohe Geldmittel einzuheben – auch da herrscht in der Branche weitgehende Übereinstimmung.“

Sechsstellige Eurobeträge

In der Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März sind die Grundumlagen der beiden klagenden Unternehmen enthalten. Dem oberösterreichischen Unternehmen wurden in zwei Jahren 450.000 € vorgeschrieben. Im Fall des niederösterreichischen Unternehmens waren es 310.000 € im Jahr 2014.

Nicht alle über einen Kamm scheren

Der frühere proHolz-Obmann, Hans Michael Offner, beurteilt das Verfassungsgerichtshofurteil als „völlig unnötig“. „Diese Institution fällte eine fragwürdige Entscheidung, ohne dass wir richtig angehört wurden.“ Er stehe zur differenzierten Mittelaufbringung: „Es geht nicht, dass ein 2000-Mitarbeiterbetrieb der Holzindustrie, der Fertigprodukte selbst bewerben und vermarkten muss, dasselbe wie ein Säger zahlt, der Halbfertigprodukte herstellt.“
Offner blickt nach vorne: „Wir müssen rasch eine Übergangslösung finden. Wer nicht wirbt, der stirbt. Das ist heute gültiger als jemals zuvor.“ Seit 25 Jahren gibt es die proHolz-Organisationen und deren Arbeit – das kann man nicht so einfach „wegwerfen“.
Herbert Jöbstl, Vorsitzender der Sägeindustrie Österreich, ist ebenfalls überzeugt, dass „die Beanstandung auf rein formalrechtliche Defizite hinweist, die wir beheben müssen“.
Jöbstl verweist auch darauf, dass nach einer Zusage aus dem Jahr 2014 das derzeitige Modell der Mittelaufbringung bis zur Mitte der Amtsperiode ohnehin geprüft worden sei: „Jetzt müssen wir halt früher agieren. Das Wichtigste ist aber trotzdem, eine gute Lösung zu finden. Dafür sollten die Mitglieder bestmöglich in die Diskussion eingebunden werden.“
Für den neuen Weg sieht der Vorsitzende der Sägeindustrie mehrere Alternativen, die man rasch prüfen will.

Nutzen unumstritten

Als leitender Manager von Stora Enso Zentraleuropa müsse er der Konzernzentrale mitteilen, dass „sich der überwiesene Beitrag immer rechnet. Das war aber bisher immer der Fall – und wird es auch in Zukunft sein“.