Bei §15 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) handelt es sich um die Rücknahme von Transportverpackungen. In Zukunft sollen die Hersteller gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe kostenlos zurücknehmen müssen. Derzeit beschränkt sich die Rücknahme auf die vom Hersteller oder Vertreiber in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Aufgrund einer Importquote von 50% von Paletten und Holzverpackungen würde eine „enorme“ Last auf die deutschen Hersteller abgewälzt werden, so HPE-Geschäftsführer Jan Kurth.