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Wappen-Baden-Württemberg © Archiv

Kartellamt verbietet gebündelte Holzvermarktung in Baden-Württemberg

Ein Artikel von Hannes Plackner (für Timber-Online bearbeitet) | 16.07.2015 - 16:17
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Die gebündelte Holzvermarktung in Baden-Württemberg wird wohl ein Fall für die Gerichte. Deutschlands Bundeskartellamt hat nach mehreren Entwürfen (s. Links) nun am 15. Juli seinen abschließenden 210 Seiten starken Beschluss zur Baden-Württemberger Forststruktur zugestellt (s. Link). Darin halten die Wettbewerbshüter an ihrem ursprünglichen Begehren fest. Der hoheitlichen Forstverwaltung wird die gebündelte Rundholzvermarktung und –fakturierung bei Betrieben über 100 ha untersagt. Davon betroffen sind auch die vermarktungsnahen Dienstleistungen wie Holzauszeichnung, Betreuung von Holzerntemaßnahmen, Holzaufnahme und Holzlistendruck. Weiters darf das Land künftig weder Betriebsleitung noch Revierdienst übernehmen. Der Grund: Die Praxis der gebündelten Holzvermarktung verstoße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht.

Der Beschluss tritt schrittweise von 1. Januar 2016 bis 1. Juli 2017 in Kraft. Aber nur, sofern er nicht gerichtlich gekippt wird. Baden-Württembergs Forstminister Alexander Bonde hat angekündigt, unmittelbar Rechtsmittel beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Ihm zufolge wolle das Bundeskartellamt mit dem Beschluss „neoliberale Vorstellungen im Wald umsetzen“. Bonde verlangt in diesem Zusammenhang eine Neuregelung des Bundeswaldgesetzes, damit soziale, gemeinwirtschaftliche und nachhaltige Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden könne.

In der Branche wird der Beschluss genau verfolgt. Laut dem Baden-Württemberger Forstminister würde dessen Rechtskraft bedeuten, dass die Forstorganisation sämtlicher deutscher Bundesländer nicht mit dem Kartellrecht vereinbar wäre.

Der Bund deutscher Forstwirte (BDF) kritisiert den Beschluss ebenfalls scharf. Man befürchtet eine „Privatisierung der Kontrolle der Nachhaltigkeit“ im Wald. Der BDF will Bonde bei seiner Klage in Düsseldorf unterstützen. „Wir wollen der Bevölkerung eine Stimme geben, wenn es darum geht festzulegen, wie die Wälder vor ihrer Haustüre aussehen sollen“, verkündet Landesvorsitzender Dietmar Hellmann es in einer Stellungnahme.

Der Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg (VSH) fordert nach Veröffentlichung des Beschlusses erneut ein Vermarktungskonzept. Eine Neuordnung der Holzvermarktung müsse die Bedürfnisse der rund 300 mittelständischen Sägewerke im Bundesland berücksichtigen. Der VSH betont weiters die Notwendigkeit einer flächendeckenden, dezentralen Rundholzversorgung – auch aus dem Staatswald.