Der Beschluss tritt schrittweise von 1. Januar 2016 bis 1. Juli 2017 in Kraft. Aber nur, sofern er nicht gerichtlich gekippt wird. Baden-Württembergs Forstminister Alexander Bonde hat angekündigt, unmittelbar Rechtsmittel beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Ihm zufolge wolle das Bundeskartellamt mit dem Beschluss „neoliberale Vorstellungen im Wald umsetzen“. Bonde verlangt in diesem Zusammenhang eine Neuregelung des Bundeswaldgesetzes, damit soziale, gemeinwirtschaftliche und nachhaltige Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden könne.
In der Branche wird der Beschluss genau verfolgt. Laut dem Baden-Württemberger Forstminister würde dessen Rechtskraft bedeuten, dass die Forstorganisation sämtlicher deutscher Bundesländer nicht mit dem Kartellrecht vereinbar wäre.
Der Bund deutscher Forstwirte (BDF) kritisiert den Beschluss ebenfalls scharf. Man befürchtet eine „Privatisierung der Kontrolle der Nachhaltigkeit“ im Wald. Der BDF will Bonde bei seiner Klage in Düsseldorf unterstützen. „Wir wollen der Bevölkerung eine Stimme geben, wenn es darum geht festzulegen, wie die Wälder vor ihrer Haustüre aussehen sollen“, verkündet Landesvorsitzender Dietmar Hellmann es in einer Stellungnahme.
Der Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg (VSH) fordert nach Veröffentlichung des Beschlusses erneut ein Vermarktungskonzept. Eine Neuordnung der Holzvermarktung müsse die Bedürfnisse der rund 300 mittelständischen Sägewerke im Bundesland berücksichtigen. Der VSH betont weiters die Notwendigkeit einer flächendeckenden, dezentralen Rundholzversorgung – auch aus dem Staatswald.