Das Bundeskartellamt hat seinen Entscheidungsentwurf zur Causa Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg übermittelt. Darin beharrt die Behörde auf ihrer Einschätzung, dass die beim Land gebündelte Holzvermarktung einen Kartellrechtsverstoß darstelle. Neben dem Holzverkauf und dessen Fakturierung werde dem Land Baden-Württemberg demnach auch die Auszeichnung, die Betreuung von Erntemaßnahmen die Holzaufnahme und der Druck von Holzlisten für Privatwaldflächen untersagt. Diese Regelung soll für Privatwaldbesitzer mit mehr als 1000 ha schon diesen Oktober in Kraft treten. Kleinere Flächen (über 100 ha) müssen schrittweise bis Ende 2016 aus der Landesbetreuung entfernt werden.
Dieser Entwurf kommt nicht überraschend. Land und Kartellamt waren sich zwischenzeitlich schon einig geworden, was aber im Januar vom Land wieder zurückgenommen wurde. Nun kann die Regierung in Stuttgart bis 18. Mai eine Stellungnahme zum 174 Seiten starken Entscheidungsentwurf abgeben. Der DeSH hat ebenfalls eine kartellrechtliche Prüfung angekündigt.
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