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Nagender Holzwurm © Archiv

Kaputt ist es schnell ...

Ein Artikel von Gerd Ebner | 05.04.2016 - 17:43
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Nagender Holzwurm © Archiv

Die Geschichte des Holzabsatzfonds möge ein mahnendes Beispiel sein: Dieser wurde 2009 eingestellt, weil die zu entrichtende Sonderabgabe für nichtig erklärt wurde. Eine freiwillige Nachfolgefinanzierung gibt es nicht. Seither schielen die deutschen Unternehmer auf „das glückliche Österreich“ – mit seiner funktionierenden Finanzierung von Branchenservices. Etwa mit Millionenbeträgen für Holzwerbung im In- und Ausland.

Damit könnte es nun vorbei sein: Der Verfassungsgerichtshof fällte letztinstanzlich am 8. März 2016 eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die österreichische Interessenvertretungen und die Holzwerbung haben könnte. Er hob die Verordnungen betreffend der Grundumlagen 2013 und 2014 der Fachgruppen Nieder- und Oberöstereich auf (s. Link 1). Derzeit ist offen, wie es weitergeht. Kaputt gemacht ist etwas jedenfalls schnell … Deutschland beweist unfreiwillig seit 2009, wie schwer die Mittelaufbringung ist. Bei allen Differenzen war der bisherige Branchenweg bisher Common Sense – möge das so erhalten bleiben.