Damit könnte es nun vorbei sein: Der Verfassungsgerichtshof fällte letztinstanzlich am 8. März 2016 eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die österreichische Interessenvertretungen und die Holzwerbung haben könnte. Er hob die Verordnungen betreffend der Grundumlagen 2013 und 2014 der Fachgruppen Nieder- und Oberöstereich auf (s. Link 1). Derzeit ist offen, wie es weitergeht. Kaputt gemacht ist etwas jedenfalls schnell … Deutschland beweist unfreiwillig seit 2009, wie schwer die Mittelaufbringung ist. Bei allen Differenzen war der bisherige Branchenweg bisher Common Sense – möge das so erhalten bleiben.