Bislang war nur die Amerikanische Buche (Fagus grandifolia), nicht aber die Europäische Buche (Fagus sylvatica) in den indischen Importbestimmungen verzeichnet. „Diese gesetzliche Regelung war seit vielen Jahren bekannt, jedoch weder von den deutschen noch von den indischen Behörden beanstandet, sondern im Interesse der Exporteure ausgelegt worden“, heißt es in einer Presseaussendung des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR). Diese rechtliche Grauzone wurde nun mit der Einigung beseitigt.