Das Landgericht Münster hat eine Schadensersatzklage von IBH, Harperscheid/DE, abgewiesen. Das Sägewerk hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf die Nachlieferung von 1 Mio. fm Fichtenstammholz oder Schadensersatz geklagt. Die Ansprüche datieren zurück auf die 2007 abgeschlossenen Lieferverträge. Die Klage wurde im Sommer 2013 eingebracht, deren Streitwert lag bei 20,7 Mio. €.
Das Gericht kam nun zum Schluss, dass die Ansprüche aus 2008 und 2009 verjährt seien, informiert die NRW-Landesverwaltung. Ansprüche aus den Folgejahren hätten nicht bestanden, da sich die Vertragspartner nicht auf einen Preis einigten.
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