Das Land hatte gegen den Beschluss und gegen dessen sofortigen Vollzug berufen. Nun kam das Bundeskartellamt einer Entscheidung im laufenden Eilverfahren zuvor. Vor dem Vollzug soll die rechtskräftige Entscheidung am OLG Düsseldorf abgewartet werden. Das Eilverfahren ist damit obsolet.
Laut Begründung der Wettbewerbshüter soll mit der Aussetzung das OLG Düsseldorf in der ohnehin komplexen Causa entlastet werden. Das Land Baden-Württemberg hatte dort unter anderem geltend gemacht, dass von der Zerschlagung der gebündelten Rundholzvermarktung 3000 Beschäftigte betroffen seien. 70 Personen von den unteren Forstbehörden müssten ihren Dienstgeber wechseln. Das Land befürchtet bei der geforderten Reviertrennung eine Verdopplung der bisherigen Strukturen, heißt es in der Begründung.
Die Untersagung der gebündelten Vermarktung bleibt an sich aufrecht, allerdings werden die Fristen zur Umsetzung vom Zeitpunkt eines rechtsgültigen Urteils abhängig gemacht. Der Ball liegt damit in Düsseldorf. In Baden-Württemberg kann damit vorerst alles beim Alten bleiben.