Finanzierung muss sich ändern

Ein Artikel von Gerd Ebner | 05.04.2016 - 17:41

Zwei Gruppen, zwei Grundlagen

Dass die Bemessungsgrundlagen zwischen Sägeindustrie und Holzindustrie nicht einheitlich sind, erklärt man im Fachverband der Holzindustrie Österreich historisch: „Im Jahr 2000 gab es die Fusion der Verbände Holz verarbeitende Industrie und Sägeindustrie. Beide Gruppen haben strukturelle Unterschiede, mit differenten Leistungs- und Serviceanforderungen. Die Sägeindus-trie sorgte etwa für die Absatzförderung oder die Ausbildung (Schule Kuchl).“
Bei der Holz verarbeitenden Industrie ist die Bruttolohn- und Gehaltssumme Bemessungsgrundlage.
Bei der Sägeindustrie sind ebenfalls die Bruttolohn- und Gehaltssumme mit einem geringeren Satz sowie der Rundholzeinschnitt ausschlaggebend.

Bisher immer Mehrheitsbeschlüsse

„Diese Grundumlagen-Beschlüsse wurden von allen Berufsgruppen seither in qualifizierter Mehrheit oder sogar einstimmig beschlossen“, formuliert der Fachverband. „Alle Vorschreibungen und geleisteten Umlagenzahlungen erfolgten zu Recht. Offene Forderungen, gegen die kein Rechtsmittel ergriffen wurde, bestehen nach wievor. Rückforderungen sind keine möglich.“
Für heuer gibt es aus Fachverbandssicht gültig beschlossene und kundgemachte Grundumlagenbeschlüsse, auf Basis derer die Vorschreibungen für die Umlagen erfolgen. Sie dienen der Finanzierung der vorgelegten Programme. An der Willenserklärung der Mitglieder hat sich aus Sicht des Fachverbandes nichts geändert.

Lösung für 2017 muss gefunden werden

Für 2017 wird eine tragfähige Lösung angestrebt. Eine solche müsste man bis Anfang Juni entwickeln, um sie gültig zu beschließen. Bei der „Sonderumlage Holzinformation auf Basis des Rundholzeinschnitts“ geht es um fast 3,7 Mio. €/J, die bisher etwa das Holztechnikum Kuchl, proHolz oder auch Forschungsprojekte finanzierte.
„Die Ziele sind noch dieselben. Für solche Finanzierungsmöglichkeiten werden wir europaweit beneidet. Der Fachverband appelliert daher an die Solidarität unserer Mitglieder, uns weiterhin Mittel zur Verfügung zu stellen“, so eine erste Stellungnahme.