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Nationale Liste Natura 2000 vom Juni 2008 (218 Gebiete) © Land Tirol

EU-Kommission für Beibehaltung von FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

Ein Artikel von Robert Spannlang, bearbeitet für Timber-Online | 07.12.2016 - 16:59
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Nationale Liste Natura 2000 vom Juni 2008 (218 Gebiete) © Land Tirol

Nach einer zwei Jahre dauernden Prüfungsphase gab die EU-Kommission heute bekannt, dass die Vogelschutz- und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht aufgeschnürt, sondern in ihrer jetzigen Form beibehalten werden soll.
Damit hat die Koalition aus über 200 NGOs, die für die Beibehaltung dieser auch für die Forstwirtschaft bedeutsamen Umweltschutzbestimmungen mobil gemacht hat, einen wichtigen Erfolg errungen, berichtet ots.at. „Aber das beste Gesetz ist sinnlos, wenn es nicht ausreichend umgesetzt wird. Die Juncker-Kommission muss nun einen starken Aktionsplan vorstellen, damit Natura 2000 endlich mit Leben erfüllt wird. In Österreich müssen mehr Mittel für Gebietsmanagement, Renaturierungs- und Artenschutzprojekte zur Verfügung gestellt werden“, fordert Christian Pichler von WWF Österreich.

In Österreich wurde die Tauglichkeitsprüfung der Richtlinien im Rahmen des von BMLFUW und EU geförderten Gemeinschaftsprojektes „gREen.watch“ begleitet und die europaweite Umwelt-NGO-Initiative von den Projektpartnern BirdLife, EU-Umweltbüro, Umweltdachverband und WWF Österreich getragen.