Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben in Deutschland sind weitgehend verfassungswidrig, berichtet die Welt online. Der Gesetzgeber muss mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin sind die Vorschriften weiter anwendbar, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete.
Kleinere und mittlere Familienunternehmen dürfen der Entscheidung zufolge bei der Erbschaftssteuer auch weiterhin vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Unzulässig sei es hingegen auch Großunternehmen weiterhin ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer zu verschonen.
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