Bestimmungen überarbeitet

Ein Artikel von DI (FH) Birgit Fingerlos (für Timber-Online.net bearbeitet) | 14.04.2009 - 17:36
Die Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe, Gießen/DE, hat ihre Prüfbestimmungen für Holzwerkstoffe überarbeitet. „Im Rahmen der Qualitätssicherung verlangen immer mehr Kunden von ihren Lieferanten Garantien zu den Produkteigenschaften”, begründet Claus Seemann, Vorsitzender der dem VHI angeschlossenen Gemeinschaft, den Schritt.
Hersteller müssen verbindliche Zusagen für die Laufzeiten der Dekore geben und eine Vielfalt an Produktdesigns anbieten. Kernstück des Gütesiegels Holzwerkstoffe bleibt die Kontrolle der physikalischen Eigenschaften und der Inhaltsstoffe der Platten. Grenzwerte für die kritischen Inhaltsstoffe Formaldehyd, Pentachlorphenol und Lindan wurden festgelegt. Gemäß den Prüfbestimmungen müssen die Endprodukte nach Gebrauch recyclingfähig sein. Für die Produktion darf nur Altholz oder Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Waldwirtschaft verwendet werden. Nachzuweisen ist das durch ein PEFC- oder FSC-Zertifikat. Kurze Transportzeiten und optimierte Transportwege runden die Regeln ab. Zudem müssen die Unternehmen mindestens einen Produktionsstandort in Deutschland haben.