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Wappen-Baden-Württemberg © Archiv

BWB vor Oberlandesgericht gescheitert

Ein Artikel von Gerd Ebner | 16.03.2017 - 08:12
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Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Mittwoch entschieden: die bisherige Praxis der zentral zuständigen Förster in Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches Kartellrecht. Das Gericht folgt damit der Interpretation des Bundeskartellamtes, das zu wenig Wettbewerb beklagte. Die 2013 vom Kartellamt eingereichte Untersagung wurde damals vom Land Baden-Württemberg beeinsprucht – dieser Widerstand ist nun vor Gericht gescheitert. Nun kann das Land letztinstanzlich vor den Bundesgerichtshof ziehen. Diesen Weg beschreiten zu wollen hat der zuständige Minister Peter Haug bereits angekündigt.

Das Modell des Einheitsförsters hat in Baden-Württemberg lange Tradition: Staatliche Förster sorgen für einen gebündelten Verkauf aus Landes-, Kommunal- und Privatwäldern. Hinzu kommen andere Dienstleistungen, die all diesen angeboten werden. So ist eine umfassende Betreuung großer Waldflächen möglich und größere Holzmengen kommen gebündelt auf den Markt. Umgekehrt sehen manche Rundholzkäufer Preisnachteile durch diese Verkaufsart.

Mit dem Kartellamt („Vertriebskartell“) und dem Oberlandesgericht Düsseldorf sehen nun schon zwei Instanzen die Rolle des Landes als zu stark an. Umgekehrt soll das neue Bundeswaldgesetz Kartellbedenken zumindest zu den Dienstleistungen des Försters entkräften. Das OLG moniert nun auch nicht einen Verstoß gegen deutsches sondern gegen europäisches Kartellrecht.