Ausgewogene Lastenverteilung

Ein Artikel von Severin, Rudolf und Friedrich Rumplmayr | 12.04.2016 - 13:48
Die seit Jahren praktizierte Einhebung der Grundumlagen im Fachverband der Holzindustrie wurde vom Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig aufgehoben. Im vorangegangenen Verfahren haben die Fachgruppen, der Fachverband, die Wirtschaftskammer Österreich und das Wirtschaftsministerium ein umfangreiches Vorbringen erstattet. Der VfGh befasste sich dabei nicht mit formalrechtlichen Unzulänglichkeiten.
Unvollständige Mitgliederinformation in der Vergangenheit haben zu der nun aufgehobenen Beschlusslage geführt, das jahrelange Ignorieren des Handlungsbedarfs führte zur vorliegenden Situation.
Ein zentrales Ziel in der Fusion der Säge- mit der Holz verarbeitenden Industrie zu einem Fachverband war „die Verbreiterung der finanziellen Basis für die Holzwerbung“. Obwohl dazu schon 1998 unmissverständlich Konsens zwischen beiden Verbänden bestand, blieb die Last bei den Sägeunternehmen. Deren Pflichtumlage wurde seither von knapp 9 auf 30 Cent/fm Einschnitt vervielfacht.
Die geringere Umlagenlast der Holz verarbeitenden Industrie wurde im selben Zeitraum reduziert. Die Holzwerbung entwickelte sich von einer Imagewerbung zu einer spezialisierten Produktwerbung im Dienste der gesamten Wertschöpfungskette.
Wir waren stets konstruktiv bemüht, im Rahmen einer gerechten Lastenverteilung unseren Beitrag zu leisten. Wir bedauern, am Weg dorthin vom Fachverband aus dem Dialog in den nunmehr entschiedenen Rechtsstreit gedrängt worden zu sein. Eine Vielzahl namhafter Sägeunternehmen hat schon 2014 beim Fachverband einen Antrag auf gerechte Lastenverteilung und Reform der Mittelaufbringung eingebracht.
Nun sollte von allen konstruktiven Kräften inner- und außerhalb des Fachverbandes gemeinsam an einem Strang gezogen werden. Der allen dienende Nutzen von proHolz, FHP, der Holzforschung Austria, den Ausbildungsstätten in Kuchl, von PEFC etc. für die gesamte Wertschöpfungskette muss sich in der Mittelaufbringung widerspiegeln.