Bundeskartellamt beharrt auf Trennung der Holzvermarktung

Ein Artikel von Martina Nöstler | 27.11.2014 - 08:28
„Auch wenn wir die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes in zentralen Punkten nicht teilen, ist eine Verhandlungslösung der einzig gangbare Weg, um Schaden vom Land abzuwenden“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sitzung des Ministerrates am 25. November 2014. Die Landesregierung beschloss entsprechende Eckpunkte einer Verpflichtungszusage gegenüber dem Bundeskartellamt, informiert der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH). Demnach sollen die Veränderungen auf den Landeswald konzentriert bleiben. Damit würde auf 76% der Waldfläche (Privat- und Körperschaftswald) die bewährte Forststruktur weitgehend erhalten bleiben. Die Eckpunkte würden flächendeckend die Qualität der Waldbewirtschaftung sichern und gleichzeitig die Anforderungen des Kartellrechts erfüllen, sagte Alexander Bonde, Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Landesregierung kam zunehmend unter Zugzwang, da die Bonner Behörde ein Aussetzen des Kartellverfahrens bis zu einer möglichen Gesetzesänderung auf Bundesebene abgelehnt hatte.
Mit einer Ausstiegsklausel bleibt das Land diesbezüglich aber offenbar flexibel. Der DeSH unterstützt die laufende Initiative der Agrarministerkonferenz zur Erhaltung forstlicher Betreuungsangebote und forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, die Position der Länder und der Holzindustrie in einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu berücksichtigen.