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Buchenwald © Heidelbauer

„Ebracher“ Verordnung offenbar rechtswidrig

Ein Artikel von Mario Matzer (für Timber-Online bearbeitet) | 18.11.2014 - 17:41
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Der weitere Weg für den fränkischen Steigerwald bei Bamberg wurde zwischen Ministerpräsident Seehofer, der bayerischen Umweltministerin Ulrike Scharf, Forstminister Helmut Brunner und drei Steigerwald-Landräten bei einem Treffen am 17. November skizziert. Demnach soll die offenbar rechtswidrige Verordnung über den 775 ha großen, geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ des Bamberger Landratsamtes vom 16. April bis Ende Januar 2015 zurückgenommen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten, Regensburg, werden eine Klage gegen die Verordnung vorbereiten, da eine Rücknahmeentscheidung Ende Januar im Hinblick auf Klagefristen und Vorbereitungen zu spät sei. Beide müssten diese Vorsorge treffen, um nicht persönlich - bei Verstreichenlassen der Klagefrist - für den entstehenden Schaden haftbar gemacht zu werden, teilt der Bayerische Waldbesitzerverband mit.

Parallel dazu soll eine Arbeitsgruppe ebenfalls bis Ende Januar Grundlagen für eine Bewerbung um ein UNESCO-Weltnaturerbe erarbeiten. Die Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur hätten deutlich gezeigt, dass der Bayerische Weg des „Schützen durch Nützen“ geeignet sei, um die vielfältigen Aufgaben des Waldes zu erfüllen. Dies gelte auch für den Steigerwald mit seinen artenreichen Mischwäldern.