Vorstand und Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten, Regensburg, werden eine Klage gegen die Verordnung vorbereiten, da eine Rücknahmeentscheidung Ende Januar im Hinblick auf Klagefristen und Vorbereitungen zu spät sei. Beide müssten diese Vorsorge treffen, um nicht persönlich - bei Verstreichenlassen der Klagefrist - für den entstehenden Schaden haftbar gemacht zu werden, teilt der Bayerische Waldbesitzerverband mit.
Parallel dazu soll eine Arbeitsgruppe ebenfalls bis Ende Januar Grundlagen für eine Bewerbung um ein UNESCO-Weltnaturerbe erarbeiten. Die Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur hätten deutlich gezeigt, dass der Bayerische Weg des „Schützen durch Nützen“ geeignet sei, um die vielfältigen Aufgaben des Waldes zu erfüllen. Dies gelte auch für den Steigerwald mit seinen artenreichen Mischwäldern.