Mit Jahreswechsel wird es die Möglichkeit geben, Dachlatten mit dem CE-Zeichen zu versehen. Der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH), Berlin, hat einen entsprechenden Prüfbericht anfertigen lassen. Damit ist es erstmals möglich, den eigentlich seit 2012 für tragendes Bauschnittholz verpflichtenden Nachweis gemäß EN 14081 zu führen. Bislang fehlten entsprechende Festigkeitswerte. In einem Projekt mit der Technischen Universität München wurden nun die Parameter für Dachlatten ermittelt. Der Prüfbericht wird in Kürze vorliegen.
Die Untersuchungen wurden für Fichte und Tanne in der Sortierklasse S 10 (rote Kennzeichnung) vorgenommen. Vorerst ist nur für dieses Sortiment ein CE-Zeichen möglich.
Die Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) und die beteiligten Verbände Dachdeckerhandwerk, Zimmererhandwerk, Holzhandel und DeSH werden in einer Verbändevereinbarung die Vorgaben für die Dachlatte mit CE-Zeichen Folgendes festlegen: Dachlatte mit CE-Zeichen: Fichte/Tanne, S10, Nennquerschnitt 30/50 und 40/60, farbliche Kennzeichnung rot, Kennzeichnung des Lattenbündels, Lattenbündel max. 12 Latten, CE-Zeichen. Meßbezugsfeuchte 20 % (bei 20 % Holzfeuchte maßhaltig) CE-Zeichen auf Lattenbündel und in Begleitpapieren, Leistungserklärung vorhalten.
Mit der BauBG und den Verbänden ist die Umsetzung des CE-Zeichens für Dachlatten ab 2015 vereinbart. Damit die Betriebe dieses CE-Zeichen vergeben können, gelten folgende Voraussetzungen
Die Untersuchungen wurden für Fichte und Tanne in der Sortierklasse S 10 (rote Kennzeichnung) vorgenommen. Vorerst ist nur für dieses Sortiment ein CE-Zeichen möglich.
Die Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) und die beteiligten Verbände Dachdeckerhandwerk, Zimmererhandwerk, Holzhandel und DeSH werden in einer Verbändevereinbarung die Vorgaben für die Dachlatte mit CE-Zeichen Folgendes festlegen: Dachlatte mit CE-Zeichen: Fichte/Tanne, S10, Nennquerschnitt 30/50 und 40/60, farbliche Kennzeichnung rot, Kennzeichnung des Lattenbündels, Lattenbündel max. 12 Latten, CE-Zeichen. Meßbezugsfeuchte 20 % (bei 20 % Holzfeuchte maßhaltig) CE-Zeichen auf Lattenbündel und in Begleitpapieren, Leistungserklärung vorhalten.
Mit der BauBG und den Verbänden ist die Umsetzung des CE-Zeichens für Dachlatten ab 2015 vereinbart. Damit die Betriebe dieses CE-Zeichen vergeben können, gelten folgende Voraussetzungen
- Bauholzsägewerke brauchen eine CE-Zertifizierung nach DIN EN 14081.Dachlattenbetriebe müssen bei der Zertifizierung den Prüfbericht der TU München vorweisen.