Die Neuorganisation der Rundholzvermarktung und Baden-Württemberg braucht mehr Zeit. Aufgrund offener Rechtsfragen hat das Bundeskartellamt dem Land eine zusätzliche Frist eingeräumt, um seine Positionen und Lösungsvorschläge im Kartellverfahren um die Holzvermarktung zu erläutern. Der ursprüngliche Zeitplan sah eine Beratung der Landesregierung noch im September vor, heißt es in einer Pressmitteilung des lokalen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
„Wir befinden uns derzeit in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt. Es gilt dabei, Antworten auf komplexe Fragestellungen zur Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald zu finden“, sagte der zuständige Minister, Alexander Bonde, bei einem Treffen mit Vertretern des Landkreis-, Städte- und Gemeindetags am 12. September in Stuttgart. Mit dem Bundeskartellamt wurde vereinbart, dass die Klärungen in den nächsten Wochen stattfinden sollen, heißt es.
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