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Schwarzwild kann nur unter Ausnutzung aller zulässigen Jagdmethoden reguliert beziehungsweise reduziert werden © Horst Jegen

Wildschäden minimieren

Ein Artikel von Franz Reisecker, Max Hiegelsberger und Sepp Brandmayr | 08.01.2014 - 18:00
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Schwarzwild kann nur unter Ausnutzung aller zulässigen Jagdmethoden reguliert beziehungsweise reduziert werden © Horst Jegen

Das Projekt, welches über Anregung der Landwirtschaftskammer von Oberösterreich von Agrarlandesrat Max Hiegelsberger in Auftrag gegeben wurde, startete am 20. Dezember 2012 und setzte sich grundsätzlich zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Verringerung der Schäden durch Schwarzwild zu erstellen.
Methodisch wurde so vorgegangen, dass das Projektteam, welches aus je zwei Vertretern der Landesjagdbehörde, des OÖ Landesjagdverbandes und der Landwirtschaftskammer Oberösterreich bestand, einige „Hotspots“ in Oberösterreich zum Zweck des Erfahrungsaustauschs mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten und Vertretern der Jagdausschüsse bereiste.
Ausgewählt wurden vor allem Jagdgebiete, in denen in letzter Zeit eine mehr oder weniger starke Zunahme von Schäden durch Schwarzwild zu verzeichnen war, wobei auch auf regionale Unterschiede geachtet wurde. Wesentlich war neben der Erfassung der jeweils bestimmenden Faktoren (Wald-Wiesen-Anteil, Feldfruchtanbau, landschaftliche Gegebenheiten, jagdliche Einrichtungen etc.), auch die Darstellung mehr und weniger zielführender Jagdmethoden beziehungsweise mehr oder weniger erfolgreicher Ablenkmaßnahmen. Die durchgeführten Bereisungen sollten dem Projektteam auch ein Bild über die Schadenssituationen liefern, hatten jedoch nicht den Zweck, Schadenserhebungen für die allfällige Geltendmachung von Wildschadenersatzansprüchen zu dienen. Der im nachfolgenden Kapitel dargestellte Leitfaden ist Grundlage für eine Verminderung von Schwarzwildschäden in Oberösterreich. Die Leitlinie nutzt die aus den persönlichen Gesprächen mit den Jagdausübungsberechtigten und Jagdgenossen gewonnenen positiven und negativen Erfahrungen für eine innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen mögliche, strategisch sinnvolle Vorgangsweise im Umgang mit Schwarzwild. Weiters wurden Publikationen und Tagungen zu diesem Thema sowie die ÖBf-Schwarzwildleitlinie berücksichtigt. Da sich die nachfolgenden Darstellungen im Wesentlichen auf praktische Erfahrungen stützen, ist eine Rückmeldung über die jeweilige Erfolgsquote ihrer Anwendung für die künftige Weiterentwicklung des Leitfadens von großer Bedeutung.

Jagdliche Grundsätze

-Schwarzwildbestände sind nicht zählbar, der Zuwachs schwankt jährlich unberechenbar in weiten Grenzen. Eine Abschussplanung ist daher nicht sinnvoll. Der Regulations- oder Reduktionserfolg bemisst sich am Ausmaß der Schwarzwildschäden.
-Die Jagd muss in Abstimmung mit der Biologie und den Grundbedürfnissen der Art erfolgen. Die Belange des Tierschutzes sind zu berücksichtigen. Andererseits sind alle Hemmnisse abzubauen, die eine erfolgreiche Bejagung erschweren.
-Schwarzwild kann nur unter Ausnutzung aller Jagdmethoden reguliert beziehungsweise reduziert werden. Der hohe Jahreszuwachs, der um ein Mehrfaches über dem aller anderen Schalenwildarten liegt und selbst den Zuwachs beim Feldhasen unter heutigen Umweltbedingungen weit übertreffen kann, erfordert eine besonders intensive Bejagung. Das Ausschöpfen aller zulässigen und erfolgversprechenden Jagdmethoden ist erforderlich.
-Professionell organisierte und durchgeführte Bewegungsjagden sind eine sehr effiziente Jagdmethode zur Reduktion des Schwarzwildes.
-Sicherheit hat bei der Jagdausübung oberste Priorität!!!

Jagdliche Strategien

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Eine revierübergreifende Bejagung unter Einsatz von Meuten ist das Maß der Dinge © Michael Breuer

-Die Schwarzwildbejagung hat revierübergreifend stattzufinden (Abstimmung bei Anlage von Kirrungen, Abfährten, Bewegungsjagden).
-Ein hoher Zuwachs kann nur mit starken Eingriffen bei den weiblichen Tieren in allen Altersklassen wirksam vermieden werden. Der Bachenabschuss ist daher (unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes) kein Tabu. Bei Befolgung der Leitlinie ist erfahrungsgemäß mit einem Streckenanteil von mindestens 10 bis 20 % Altbachen zu rechnen. Generell kann der Zuwachs nur durch Eingriffe in alle Altersklassen und Geschlechter abgeschöpft werden.
-Die Schonung säugender Bachen (Frischlinge sind noch gestreift) bleibt auch außerhalb festgesetzter Schonzeiten aus tierethischen Gründen unantastbar. Das geringste Risiko, unbeabsichtigt eine säugende Bache zu erlegen, besteht zwischen Mitte November und Mitte Januar. Dies ist der beste Zeitraum für Bewegungsjagden.
-Jede nicht säugende Bache sollte, wo immer möglich, vor jedem Keiler erlegt werden. Kein Verzicht auf den Abschuss von nicht säugenden Bachen, weil der erlegte Frischlingsanteil noch gering ist.
-Beim lernfähigen Schwarzwild kommt der Entnahme scheuer „Erfahrungsträgerinnen“ (Altbachen) besondere Bedeutung zu, denn sie entziehen sich besonders erfolgreich der Bejagung und schützen damit auch ihre Nachkommen.
-Bei Wahlmöglichkeit muss die Reihenfolge lauten „alt vor jung“, aber mit höchster jagdlicher Anstrengung im Anschluss, um auch den Rest der jetzt führungslosen und daher viel leichter bejagbaren Rotte zu erlegen.
-Überläufer (sofern nicht säugend) und vor allem Frischlinge sind ganzjährig und unabhängig von Gewicht und Färbung bei jeder sich bietenden Gelegenheit scharf zu bejagen. Ein großer Teil der Frischlinge wird bereits im ersten Lebensjahr erfolgreich beschlagen und trägt daher bereits wesentlich zum Zuwachs im Folgejahr bei.
-In Jahren mit besonders hohem Zuwachs kann dieser durch die Jagd kaum abgeschöpft werden. In Jahren mit geringer Dichte und/oder geringem Zuwachs besteht am ehesten die Chance, die Bestände einzuregulieren. Daher gilt: Niemals mit der Bejagungsintensität nachlassen.
-Gewichtsbeschränkungen bei der Jagd auf Schwarzwild sind nicht mehr zeitgemäß.
-Schwarzwildlenkung in wildschadensgefährdeten Zeiten durch hohen Jagddruck im Feld und Jagdruhe auf Schwarzwild im Wald (auch und gerade in reinen Waldrevieren). Daher intensive Schwerpunktbejagung in den Feldrevieren, aber auch an der Wald-Feld-Grenze in den Sommermonaten, besonders während der Zeit der Milchreife von Mais und sonstigem Getreide („letale Vergrämung“). Während der wildschadenskritischen Zeit bis zum Abernten der Felder reduzierte Schwarzwildbejagung innerhalb größerer Waldgebiete.
-Bei vermehrtem Auftreten von Schäden und stark steigenden Schwarzwildbeständen Einsatz von Frischlingsfallen (Vor dem Einsatz sind Experten dafür heranzuziehen).
-Reh- und Rotwildfütterungen müssen bei absehbarer Schadensgefahr durch Schwarzwild schwarzwilddicht eingezäunt werden oder es dürfen nur mehr Futtermittel vorgelegt werden, die für Schwarzwild nicht attraktiv sind.

Keine Ablenkfütterung!

-Zusätzliche Energiezufuhr, dadurch erhöhte Reproduktion
-Notwendigkeit, noch mehr Schwarzwild zu erlegen, gleichzeitig wesentliche Bejagungserschwernis
-Sauen begnügen sich nicht mit trockenem Körnermais, wenn im Feld milchreifes Getreide und/oder Hackfrüchte zur Verfügung stehen.
-Verlockung, doch Schwarzwild dort zu erlegen, wenn Ablenkfütterung gut angenommen wird
Anm.: Eine Ablenkfütterung wird von den Grundbesitzern sehr kritisch gesehen.

Kirrung

Kirrung ohne Bejagung ist gleich Fütterung.
-Die Ansitzjagd an der Kirrung ist hinsichtlich ihrer Effizienz nur mittelmäßig.
-Beschickung der Kirrung an Zeiten, in denen eine effiziente Bejagung stattfinden kann, konsequent anpassen.
-Keine Kirrung in Gebieten, die grundsätzlich schwarzwildfrei sind (Lockwirkung der Kirrung). Das heißt, es dürfen beim erstmaligen Auftreten von Schwarzwild keine Kirrungen angelegt werden.
-Kirrungen sollten möglichst weit im Waldinneren liegen.
-Das Ausbringen von Kirrmitteln ist in verschiedener Hinsicht nachteilig und daher auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Die in der Verordnung über den Abschussplan und die Abschussliste angegebenen Mengen und die Anzahl der Kirrungen (je angefangene 200 ha eine Kirrstelle, höchstens 10 pro Jagdgebiet, maximal 1 Kilo artgerechtes Futtermittel pro Tag, wobei zu keinem Zeitpunkt mehr als 1 Kilo vorliegen darf, mindestens eine Einrichtung zur Abschussdurchführung pro Kirrstelle) sind unbedingt einzuhalten. Bei einem großen Einsatz von Kirrmitteln pro erlegtem Stück Schwarzwild an einer Kirrung ist der weitere Betrieb dieser Kirrung zu überdenken.
-Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Grundbesitzern sollte auch der Jagdausschuss über die Kirrungen informiert werden.
-Abstimmung über die räumliche und zeitliche Verteilung der Kirrungen in der Schwarzwildarbeitsgemeinschaft
-Zeitliche Koordination des Ansitzes bei den Kirrungen
-Beginn der Kirrjagd im Wald erst, wenn alle gefährdeten Feldfrüchte eingebracht worden sind (Verminderung des Gewöhnungseffektes, verstärkte Bejagung an schadensanfälliger Feldfrucht).
-In Jahren mit reicher Baummast muss mangelnder Jagderfolg an Kirrungen durch forcierte Anwendung alternativer Jagdmethoden ausgeglichen werden.
-Rigorose Überwachung und Sanktionierung der Einhaltung der Vorschriften zur Kirrung durch den Jagdleiter und die Jagdbehörde

Bewegungsjagden:

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Starke Eingriffe in alle Altersklassen, auch bei den Bachen, sind durchzuführen © Helge Schulz

-Durchführung nach Möglichkeit revierübergreifend (die Nachbarn informieren, damit die Grenzen abgestellt werden können)
-Die gezielt auf Schwarzwild ausgerichtete Bewegungsjagd mit Treiber- und Hundeeinsatz, insbesondere revierübergreifend organisiert, ist die Jagdmethode mit der größten Effizienz und muss verstärkt durchgeführt werden.
-Keine Abschussbeschränkungen – außer säugende Bache (siehe OÖ Schonzeitenverordnung)
-Zusammenstellen von tauglichen Hundemeuten, die auch kurzfristig einsatzbereit sind.
-Wenn öffentliche Verkehrsflächen berührt sind (z. B. Mais neben Straßen), ist verlässlich die Polizei zu verständigen.

Schwarzwildbejagungsgemeinschaften

-In Schwarzwildarbeitsgemeinschaften sollen die darin zusammengeschlossenen Revierinhaber gemeinsam mit den übrigen Beteiligten, insbesondere den Landwirten, angepasste, revierübergreifende und wildbiologisch tragfähige Bejagungskonzepte entwickeln und umsetzen.
-Koordinierung von Bewegungsjagden, Gemeinschaftsansitzen etc.

Landwirtschaftliche Grundsätze

-Beachtung der Schwarzwildproblematik bei der Verpachtung (jagdliche Strategien und Bewährtes zur Schwarzwildreduktion im Pachtvertrag berücksichtigen: z. B. Verpachtung an motivierte Jäger, Anlage und Bejagung von Kirrungen, revierübergreifende Bejagung von Schwarzwild, Beseitigung von Schäden, Einzäunung)
-Einvernehmen über Schadensregulierung herstellen (Dokumentation des Schadens, Vorgangsweise zur Behebung, Entschädigung, Erkunden möglicher Ursachen, Strategien zur Vermeidung weiterer ähnlicher Schäden)

Landwirtschaftliche Strategien

Wichtig ist die Unterstützung durch die Grundbesitzer. Zu den nötigen Maßnahmen zählen
-Einrichtung eines Meldesystems für Sichtungen, Spuren und Schäden, damit Jäger sofort reagieren können (auch Information darüber für die Bevölkerung z. B. in der Gemeindezeitung)
-Bereitschaft zur Kooperation.
-In großen Maisschlägen, wenn notwendig, Schussschneisen anlegen.
-Landwirte sollten bereit sein, bei Bewegungsjagden als Treiber mitzuhelfen (vorausgesetzt, die Jäger sind motiviert, bei diesen Jagden Schwarzwild zu reduzieren).
-Jäger rechtzeitig über Saattermin wildschadensanfälliger Kulturen in gefährdeten Lagen (Waldnähe) informieren, damit gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
-Aufstellen von Jagdeinrichtungen (auch mobilen) grundsätzlich nach vorheriger Absprache mit Grundeigentümern oder Bewirtschaftern
-Tolerieren von jagdlichen Einrichtungen, wo sie die Bewirtschaftung nicht erheblich stören

Möglichkeiten der Schadensminderung

-Der Anbau gefährdeter Kulturen an Waldrändern oder größeren Feldgehölzen erhöht die Gefahr von Schwarzwildschäden. Dies sollte bei der Anbauplanung berücksichtigt werden.
-Zwischen Waldrand/Feldgehölzen und Anbaufläche mindestens einen 5 bis 10 m breiten Streifen freilassen und den Bewuchs niedrig halten (Streifen wichtig zur Bejagung); eventuell Nutzung als Wildäsungsfläche oder „Blühflächen“ dorthin verlagern.
-Schadensgefährdete Schläge (z. B. am Waldrand) so früh wie möglich ernten.

Schutzmaßnahmen

-Beizen von Saatgut: Die gegen Vogelfraß zugelassenen Mittel helfen in der Regel auch sehr gut gegen Schwarzwild (bei gutem Einvernehmen oft Kostenteilung: Beizmittel übernimmt Jagdpächter, Arbeitskosten der Landwirt).
-Rechtzeitiges Anbringen von Schutzmaßnahmen (Elektrozaun) oder Anwenden von bewährten Vergrämungsmaßnahmen
-Bei der Aussaat gefährdeter Feldfrüchte für die Errichtung von E-Schutzzäunen ausreichend Abstand vom Feldrand freilassen.
-Vom Jagdpächter angebrachte Elektrozäune oder andere Schutzmaßnahmen nicht unwirksam machen. Eine umgehende Verständigung des Jagdpächters, wenn Schutzeinrichtungen bei Bewirtschaftung etwa beschädigt, außer Funktion gesetzt oder entwendet wurden. Eine rechtzeitige Benachrichtigung des Jagdpächters vor der Ernte, damit Zäune oder andere Schutzmaßnahmen entfernt werden können.
-Für die Unterhaltung der Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahmen (z. B. Ausmähen des Elektro-Zauns) ist oft der Jäger zuständig.

Vermeiden von Schäden in Folgekulturen

-Auf abgeernteten Maisschlägen vor Bodenbearbeitung und Neueinsaat wird zur Vermeidung von Schäden in der Folgefrucht ein Absammeln von Bruchkolben beziehungsweise das Abeggen von Ernterückständen empfohlen (in jedem Fall bei größeren Mengen). Bruchkolben/Ernterückstände nicht unterpflügen.
-Wenn ein Wildschaden Ursache für erhöhte Rückstände ist, ist der Jagdpächter zur Entfernung verpflichtet (wenn der Landwirt das Räumen übernimmt, gegebenenfalls Kostenerstattung).
-Falls andere Ursachen (Witterung, unsachgemäße Ernte, …) für erhöhte Rückstände verantwortlich sind, ist der Landwirt selbst für das Säubern des Feldes verantwortlich.

Grünland

-Bei Schäden, die zeitnah von Hand beseitigt werden können, Behebung durch Jäger zulassen.
-Bei anderen Schäden: Günstigste Art der Sanierung wählen – oft genügt die Bearbeitung der geschädigten Fläche mit Mulchgerät oder Wiesenhobel (Nutzen des Samenvorrats im Boden).
-Grünlandschäden nach der letzten Mahd erst im Frühjahr beseitigen.
-In Streuobstwiesen: Absammeln von Fallobst vermindert die Attraktivität für Schwarzwild.

Aus- und Weiterbildung

-Sowohl bei Jägern als auch bei betroffenen Grundbesitzern sollen und müssen die wildbiologischen Kenntnisse über das Schwarzwild verbessert werden.
-Die Bemühungen zur Vermittlung praktischer Kenntnisse über die Durchführung von Bewegungsjagden sollen intensiviert werden.
-Die Schwarzwildthematik wird auf den Bezirksjägertagen verstärkt angesprochen.
-Abhaltung und Teilnahme an regelmäßigen Schießtrainings, auch auf bewegte Ziele (auch bei der Jungjägerausbildung)
-Belehrungen über einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen bei der Schwarzwildjagd (flüchtiger Schuss mit der Kugel, Nachtjagd)
-Das Thema Schwarzwild wird bei der Jagdprüfung stärker zu berücksichtigen sein.
-Erstellung von Informationsmaterial (siehe z. B. bayerische Unterlagen)
-Fachmännische Ausbildung von Hunden für Bewegungsjagden und Nachsuchen
Bei der Erteilung von Bewilligungen für Schwarzwildgehege ist auf die absolute Dichtheit besonders Bedacht zu nehmen. Für laufende Kontrollen sollte entlang des Zaunverlaufs unbedingt ein Weg vorhanden sein.

Ausblick

Aufbauend auf dem Leitfaden sollte zur Vereinfachung der Anwendung in den nächsten Monaten eine Checkliste erstellt und an die Jagdausübungsberechtigten und Jagdgenossen im Wege der Bezirksverwaltungsbehörden und Interessenvertretungen weitergeleitet werden. Für die Abhaltung von Informationsveranstaltungen erachtet das Projektteam die Ausarbeitung einer die wichtigsten Punkte enthaltenden Powerpoint-Präsentation als zweckmäßig. Ungeachtet dessen wird die erfolgreiche Umsetzung einzelner oder mehrerer Maßnahmen in Kombination von dem Engagement und der Teamfähigkeit der jeweils handelnden Personen abhängen. Klar muss jedoch allen sein, dass die derzeitige Situation nur im Wege intensiver Zusammenarbeit zwischen den Jagdausübungsberechtigten und Grundeigentümern aneinandergrenzender Jagdgebiete gelöst werden kann.