Ü-Zeichen als Handelshemmnis

Ein Artikel von Kathrin Lanz (für Timber-Online bearbeitet) | 31.10.2014 - 08:28
Weil Deutschland bei bestimmten harmonisierten CE-Bauprodukten zusätzliche nationale Anforderungen vorsieht, hatte die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Außentüren, Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle mit zusätzlichen Brandschutzanforderungen und Rohrleitungsdichtungen mit zusätzlicher Funktionsprüfung müssen in Deutschland zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ein Ü-Zeichen tragen. Mit der Entscheidung vom 16. Oktober wertet der EuGH die zusätzlichen nationalen Anforderungen als Handelshemmnis und somit als Verstoß gegen EU-Recht. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßt diese Entscheidung.